Arbeitsschutz
- Überprüfungen der Betriebe um fast zwei Drittel gesunken
- Gefahr steigt, dass gesundheitsgefährdende Faktoren übersehen werden
- Kontrollen wirken sich positiv aus
Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht in Deutschland ist unzureichend. "Kontrollen und Sanktionen müssen die meisten Arbeitgeber heute kaum noch befürchten", sagte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, am Mittwoch anlässlich der Arbeitsschutz-Messe A+A. Die Ursachen sieht Urban in staatlichen Ausgabenkürzungen, die auch vor der Arbeitsschutzaufsicht nicht haltgemacht haben.
In den meisten Bundesländern ist seit Ende der 90er Jahre das Personal in den Aufsichtsbehörden reduziert worden, zum Teil um mehr als 50 Prozent. Das hat Folgen für die Kontrolle der Betriebe durch die zuständigen Behörden. Seit der Jahrtausendwende ging die Gesamtzahl der Besichtigungen bundesweit um fast zwei Drittel zurück. Zwischen zwei Kontrollen in einem Betrieb liegt rechnerisch ein Zeitraum von 22,5 Jahren. Dieser Rückgang fällt umso mehr ins Gewicht, als in den vergangenen Jahren die Zahl der Erwerbstätigen deutlich gestiegen ist.
Lässt der Staat bei der Arbeitsschutzaufsicht, die in die Kompetenz der Länder fällt, die Zügel schleifen, besteht die Gefahr, dass gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen nicht erkannt werden. "Die Aufstockung des Personals und die Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten sind eine unverzichtbare Voraussetzung, um gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Die aktuellen Sanktionsmöglichkeiten sind viel zu gering, um vorbeugend zu wirken", sagte Urban.
Dass sich Kontrollen positiv auswirken können, zeigt die Gefährdungsbeurteilung. Dort, wo kontrolliert wird, gibt es solche Beurteilungen deutlich häufiger. Auch in Betrieben mit Betriebsrat werden sie öfter durchgeführt. Für eine Gefährdungsbeurteilung werden alle Risiken, denen die Beschäftigten am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, ermittelt und bewertet. Zudem müssen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit ergriffen und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Zu Gefährdungsbeurteilungen sind die Betriebe gesetzlich verpflichtet.
Die Verantwortung für gesunde Arbeit tragen zwar vorwiegend die Arbeitgeber, aber auch der Staat ist in der Pflicht. "Arbeitsschutz ohne Aufsicht ist wie ein Fußball-Derby ohne Schiri", sagte Urban.
Letzte Änderung: 06.11.2019