Pressemitteilung
- Positiv: Mindestausbildungsvergütung deutlich nachgebessert
- Kostenübernahme für Fachliteratur und Freistellungstage vor den Abschlussprüfungen
- BBiG berücksichtigt weiterhin nicht die dual Studierenden
Frankfurt am Main - Die IG Metall begrüßt Verbesserungen für Auszubildende beim Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiG), sieht aber weiterhin Handlungsbedarf für dual Studierende. "Gute Ausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine durch die Digitalisierung veränderte Arbeitswelt. Das neue BBiG hat dafür einige gute Grundlagen geschaffen", sagt Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, am Donnerstag in Frankfurt. Vor allem durch die Intervention der Gewerkschaften sei das Gesetz gegenüber dem Referentenentwurf deutlich besser geworden. Besonders positiv bewertet die IG Metall die Kostenübernahme für Fachliteratur und die Freistellungstage vor den Abschlussprüfungen für alle Auszubildenden. Es fehlt aber der wichtige Schritt, die Anwendung des BBiG auf dual Studierende zu erweitern, kritisiert Benner.
Bei der Mindestausbildungsvergütung wurde im Vergleich zum Referentenentwurf nochmal deutlich nachgebessert. Auf Initiative der DGB-Gewerkschaften wurde die gültige Rechtsprechung zur "Angemessenheit" von Ausbildungsvergütungen (die Ausbildungsvergütung darf nicht um mehr als 20 Prozent der durchschnittlichen, branchenüblichen Tarif-Ausbildungsvergütung unterschritten werden) ins Gesetz aufgenommen. Die Mindestausbildungsvergütung soll nun außerdem für außerbetriebliche Ausbildungen gelten, was für viele, häufig benachteiligte Jugendliche eine deutliche finanzielle Verbesserung bedeutet.
Die zusätzliche Übernahme der Kosten für Fachliteratur sorgt für bessere Lehr- und Lernmittel in der betrieblichen Ausbildung. Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Betriebsräte erhalten hier ein neues rechtliches Werkzeug an die Hand um aktuelle, oft sehr teure Fachliteratur, künftig vom Arbeitgeber bezahlen zu lassen.
Die IG Metall begrüßt es außerdem, dass nun alle Auszubildenden an Berufsschultagen und an Arbeitstagen vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt werden. "Dem Wunsch, den Kopf frei zu bekommen vor stressigen Abschlussprüfungen und auch nach langen Berufsschultagen, ist der Gesetzgeber hiermit nachgekommen. Das steigert auch die Ausbildungsqualität. Unsere Interessenvertretungen in den Betrieben müssen dafür sorgen, dass die neuen Regelungen entsprechend umgesetzt werden", sagt die Bundesjugendsekretärin der IG Metall Stefanie Holtz.
Auch Prüferinnen und Prüfer profitieren von den Änderungen im Gesetz. Sie haben ab sofort einen Rechtsanspruch zur Freistellung für die Prüfertätigkeit. Was hier noch fehlt, ist die Bezahlung. "Die IG Metall wird sich weiterhin für eine bezahlte Freistellung einsetzen, das wäre eine starke Wertschätzung für das Ehrenamt", sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Was im neuen BBiG weiterhin fehlt sind die dual Studierenden. Bereits über 100.000 junge Menschen nutzen diese Form der Ausbildung um ins Berufsleben zu starten. Für sie sind weiterhin keine rechtlichen Standards für die betrieblichen Praxisphasen vorgesehen. So gibt es beispielsweise keine Vorgaben für die Qualifikation von Ausbildenden im Betrieb. Vergütung oder Urlaubsanspruch werden auch in Zukunft überwiegend nach dem Willen der Arbeitgeber geregelt. "Die IG Metall wird weiterhin Druck machen, bis es umfassende Schutzrechte auch für dual Studierende im Gesetz gibt", kündigt Urban an.
"Und auch tarifpolitisch werden wir hier flächendeckende Lösungen anstreben, um eine echte Gleichstellung von Auszubildenden und dual Studierenden zu erreichen. Dass dieses Thema überhaupt eine Rolle spielt und auch die eingangs genannten Erfolge gehen auf das langjährige Engagement unserer Aktiven, insbesondere der IG Metall Jugend vor Ort, zurück", so Stefanie Holtz.
In der beruflichen Fortbildung, die an Bedeutung zunimmt, werden keine qualitativen Verbesserungen geschaffen. Stattdessen werden neue Abschlussbezeichnungen in der Fortbildung, "Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in", "Bachelor Professional " und "Master Professional" eingeführt. "Die neuen Bezeichnungen schaffen eher Verwirrung und bringen qualitativ gar nichts. Die IG Metall hat vorgeschlagen, wie in der Ausbildung auch für die Fortbildung Rahmenpläne einzuführen. Wer an Fortbildung interessiert ist, hätte dann endlich qualitative Standards bei seiner Entscheidung für einen Bildungsanbieter," sagt Urban.
Letzte Änderung: 25.10.2019