Tarifvertragsgesetz wird 70 Jahre alt
Mehr als 5.000 Tarifabkommen werden jedes Jahr in Deutschland neu abgeschlossen. Aktuell gibt es rund 77.000 gültige Tarifverträge. Grundlage dafür ist eines der ältesten Arbeitsgesetze der Republik, dass am 9. April 1949 beschlossene Tarifvertragsgesetz (TVG). Das Tarifvertragsgesetz umfasst 13 Paragraphen und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen fest. Das Tarifvertragsgesetz (TVG) ist neben der in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerten Tarifautonomie die rechtliche Grundlage des Tarifvertragssystems.
Tarifvertragsgesetz regelt
Im einzelnen definiert das TVG, wer überhaupt Tarifverträge abschließen kann. Das sind Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und einzelne Arbeitgeber. Weiter regelt das TVG, welche Inhalte Tarifverträge haben können und wer an sie gebunden ist. Über diese Vorschriften hinaus enthält das TVG eher formale Regelungen über die Führung von Tarifregistern und die Bekanntgabe von Tarifverträgen.
Trends in der Tarifpolitik
Die Hans-Böckler-Stiftung skizziert in einer aktuellen Auswertung im WSI-Tarifarchiv die großen Trends der Tarifpolitik in den vergangenen 70 Jahren. Dort dokumentieren die Tarifexperten, wie sich tarifliche Regelungen und Leistungen - etwa beim Lohn, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch - in 13 ausgewählten Branchen und Tarifbereichen seit 1949 entwickelt haben.
Quelle: WSI
Letzte Änderung: 10.04.2019