Ergebnisbeteiligung für 2018
2018 war ein Jahr der Anspannung und der Herausforderungen für unser Unternehmen und die gesamte Automobilindustrie. Ein Blick auf das letzte Jahrzehnt zeigt, dass wir für 2018 - trotz schwierigen Fahrwassers - einen der höchsten Werte erzielen konnten, den es in der Daimler AG je gab.
Ein wichtiges strategisches Ziel des Gesamtbetriebsrats ist die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg. Es zeigt sich, dass die Systematik, die der Gesamtbetriebsrat 2013 zur Ermittlung der Ergebnisbeteiligung mit dem Unternehmen vereinbart hat und im Projekt Zukunft verlängert wurde, greift: Die Beschäftigten profitieren vom Ergebnis.
Entscheidend für die Höhe ist der Unternehmenserfolg bestehend aus dem Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT: Earnings Before Interest and Taxes) und der Umsatzrendite (RoS: Return On Sales) aus dem Fahrzeuggeschäft (Mercedes-Benz-Cars, Daimler Trucks und Mercedes-Benz Vans) des zurückliegenden Geschäftsjahres. Die Auszahlung erfolgt mit der Entgeltabrechnung im April.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Vollen Anspruch auf Ergebnisbeteiligung haben alle Beschäftigten der Daimler AG (nicht der Tochtergesellschaften), die im gesamten Geschäftsjahr 2018 in einem aktiven Vollzeitarbeitsverhältnis beschäftigt waren.
Wie die Anspruchsberechtigung im Einzelnen aussieht - inklusive der Regelungen für Teilzeitbeschäftigte, Azubis, Doktoranden und Werkstudenten - kann im Daimler Social Intranet nachgelesen werden.
Für Zeitarbeitskräfte in der Produktion konnten wir durchsetzen, dass sie nach bestimmten Regularien eine Anerkennungsprämie von bis zu 10% der Ergebnisbeteiligung erhalten.
Eigene Regelungen in den Vertriebseinheiten und Tochtergesellschaften
Leider gilt dieser Betrag nicht für alle Beschäftigten des Konzerns, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Niederlassungen und einiger Konzerntöchter haben andere Regelungen.
Zusatzinfo für Beschäftigte in den LogisticCentern: Die Ergebnisbeteiligung wird für 2018 ohne Kürzungen auch in den LogisticCentern bezahlt.
Der Gesamtbetriebsrat wird sich auch in den nächsten Jahren zusammen mit den Betriebsräten für eine hohe Erfolgsbeteiligung als wichtige Komponente der Vergütung einsetzen.
Letzte Änderung: 20.02.2019