24. Ordentlicher Gewerkschaftstag 2019

Miteinander fuer Morgen - Solidarisch und Gerecht

23.01.2019 Was ist ein Gewerkschaftstag? Wer darf teilnehmen? Was sind Entschließungen/Leitanträge? Wie kommen Beschlüsse zustande? Wie kann ich mitwirken?

Der Gewerkschaftstag ist das höchste Entscheidungsorgan der IG Metall. Er trifft alle vier Jahre zusammen und wird vom Vorstand einberufen. Die Delegierten wählen auf dem Gewerkschaftstag den Vorstand und den Kontrollausschuss. Der Gewerkschaftstag beschließt die Satzung und legt die Gewerkschaftspolitik fest.

Der Gewerkschaftstag funktioniert wie ein Parlament. Hier ziehen die Delegierten Bilanz über bisherige Aktivitäten und diskutieren zukünftige Ziele. Anhand von Entschließungen, Leitanträgen und Anträgen entscheiden sie über Aufgaben und Strategie für die nächsten vier Jahre. Außerdem wählen sie einen neuen Vorstand.

Wer nimmt am Gewerkschaftstag teil?

Delegierte: Für den letzten Gewerkschaftstag wurden 485 Delegierte gewählt. Die Mitglieder des Vorstands und des Kontrollausschusses, Bezirksleiter und Beiratsmitglieder nehmen beratend teil. Zusätzlich können der Vorstand und die sieben IG Metall-Bezirke weitere Teilnehmer/innen und Gäste benennen und einladen, wie beispielsweise: Bevollmächtigte der Geschäftsstellen, Organisations- und Bezirkssekretäre, Betriebsratsvorsitzende, politische Repräsentanten und internationale Gäste.

Die Wahl der Delegierten erfolgt in Wahlbezirken, die der Vorstand festlegt. Die Anzahl der Delegiertenmandate errechnet sich aus dem Durchschnitt der Mitgliederzahlen der letzten vier Quartale vor der Ausschreibung des Gewerkschaftstages. Gewählt werden die Delegierten in den Delegiertenversammlungen der IG Metall-Geschäftsstellen. Die Delegiertenversammlungen werden von den Mitgliedern vor Ort gewählt.

Auf 5.000 Mitglieder kommt ein Delegierter bzw. eine Delegierte. Als Delegierte können ausschließlich Frauen und Männer kandidieren, die am Wahltag seit mindestens drei Jahren IG Metall-Mitglied sind und ihren Beitrag in dieser Zeit satzungsgemäß entrichtet haben. In besonderen Fällen können Kollegen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres auch nach einer mindestens 12-monatigen ununterbrochenen Mitgliedschaft als Delegierte gewählt werden.

Wer kann Anträge an den Gewerkschaftstag stellen?

Antragsberechtigt sind die die Delegiertenversammlungen der Geschäftsstellen, der Vorstand, der Kontrollausschuss, der Angestellten-, der Frauen-, der Jugend-, der Handwerks- und der Migrationsausschuss beim Vorstand der IG Metall. Der Vertrauenskörper kann Anträge an die Delegiertenversammlung stellen. Die Anträge müssen bis zum 1. Mai 2019 beim Vorstand eingereicht werden. Alle Anträge an den Gewerkschaftstag sind acht Wochen vor Beginn des Gewerkschaftstages den Mitgliedern bekannt zu geben.

Entschließungen und Leitanträge: Was ist das?

Die Entschließungen beschreiben die allgemeinen gesellschafts-, betriebs-, tarif- sowie organisationspolitischen Rahmenbedingungen, unter denen die IG Metall ihre Gewerkschaftsarbeit gestaltet. Sie zeigen politische Herausforderungen auf, beschreiben Handlungsnotwendigkeiten und Ziele und dienen somit als Leitlinien der Arbeit der IG Metall bis zum nächsten Gewerkschaftstag.

Die Leitanträge legen den Schwerpunkt auf die strategische Umsetzung bestimmter Themen. Sie definieren konkrete Ziele und formulieren Arbeitsaufträge, die in den Betrieben, der Betriebs- und Tarifpolitik sowie in der Gesellschaftspolitik vorrangig bearbeitet werden sollen.

Wie kann ich mitwirken?

Um den Mitgliedern und Geschäftsstellen eine erste Orientierung zu liefern und eine möglichst breite Beteiligung zu ermöglichen, wurde vom Vorstand vorab ein Debattenpapier veröffentlicht. Mitglieder und Funktionäre der IG Metall können sich so im Voraus mit den Themen des Gewerkschaftstages auseinandersetzen, sich austauschen und beraten. Das Papier soll alle dazu einladen, Rückmeldungen, Einschätzungen und konkrete Vorschläge zu geben - um die Antragsberatung vorab zu strukturieren und die Antragsstellung zu erleichtern.

Wie kommen Beschlüsse zustande?

Inhaltsbild

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der abstimmenden Delegierten.

Die Satzung ist die "innere Verfassung" der IG Metall und bildet die Grundlage ihrer Arbeit. Sie regelt die Rechtsgrundlage für die Arbeit der IG Metall sowie Aufbau, Wirkungsbereich und die Leistungen. Die letzte Satzung wurde auf dem 23. Ordentlichen Gewerkschaftstag 2015 beschlossen.

Anhang:

Diskussionsprozess zum Gewerkschaftstag 2019

Diskussionsprozess zum Gewerkschaftstag 2019

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Letzte Änderung: 23.01.2019