Presseinformation vom 07.10.2013
Vorstand lässt Verhandlungen über fairen Umgang mit Leiharbeit und Werkverträgen in der Daimler AG scheitern
- Gesamtbetriebsrat fordert Sozialcharta, die soziale Mindeststandards bei Fremdfirmen definiert, die Aufträge der Daimler AG erhalten.
- Vorstand der Daimler AG lehnt es ab, die Anwendung von Tarifverträgen als sozialen Mindeststandard bei Fremdfirmen anzuerkennen.
- Unternehmen will Leiharbeitsquoten deutlich erhöhen. Dies lehnt der Gesamtbetriebsrat zum Schutz von Beschäftigung und Know-How im Unternehmen ab. Daher konnte keine Einigung über eine neue Quote gefunden werden.
- Gesamtbetriebsratsvorsitzender Erich Klemm: "Betriebliche Regelungen zu fairen Bedingungen für Leiharbeit und Werkverträge in der Daimler AG sind aus unserer Sicht überfällig. Leider ist deutlich geworden, dass der Vorstand der Daimler AG in erster Linie Kosten drücken will und ihn faire Bedingungen nicht wirklich interessieren. Daher verweigert er auch uns Betriebsräten die Mitsprache. Wir sehen jetzt die Politik in der Pflicht, die gesetzliche Grundlage für ein echtes Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten zu schaffen."
Stuttgart. Gesamtbetriebsrat und Vorstand haben nach einem mehrtägigen Verhandlungsmarathon heute die Verhandlungen über drei grundlegend neue Vereinbarungen zum Umgang mit Leih-/Zeitarbeit und Werkverträgen in der Daimler AG für gescheitert erklärt. Derzeit sind in der Daimler AG insgesamt rund 6.300 Leih-/Zeitarbeitnehmer beschäftigt - 4.400 in der Produktion und 1.900 in Verwaltungsbereichen, Forschung und Entwicklung. Die Gesamtbelegschaft umfasst 168.000 Beschäftigte.
Zu der Anzahl der Beschäftigten in Werk- bzw. Dienstvertrag gibt es bisher nur für den Betrieb Zentrale klare Angaben: hier allein sind 1.900 Beschäftigte im Werk- und Dienstvertrag eingesetzt bei einer Belegschaft der Zentrale von 12.000.
Hier die Gründe für das Scheitern der Verhandlungen:
Eine Charta zum Umgang mit Werk- und Dienstverträgen in der Daimler AG soll nach Willen des Gesamtbetriebsrats regeln, welche sozialen Mindeststandards die Fremdfirmen einzuhalten haben, die Aufträge der Daimler AG erhalten. Die Einhaltung dieser Standards soll künftig Voraussetzung für die Auftragsvergabe sein. Dazu gehören Mindeststandards im Arbeits- und Gesundheitsschutz, bei der Unterbringung der Beschäftigten. Der Gesamtbetriebsrat fordert, dass dazu auch Mindeststandards bei der Vergütung gehören. So will er festschreiben, dass die Werk- und Dienstleistungsunternehmen Tarifverträge anwenden müssen und damit die Vergütung ihrer Beschäftigten entsprechend dem jeweiligen regionalen Tarifvertrag erfolgt. Dies muss aus Sicht des Gesamtbetriebsrats auch für Subunternehmer gelten.
Der Vorstand der Daimler AG sieht dagegen die Anwendung von Tarifverträgen nicht als sozialen Mindeststandard. Er will die Anforderung darauf beschränken, dass die Fremdfirma ihren Beschäftigten das unterste tarifliche Mindestentgelt der jeweiligen Branche zahlt. Aus Sicht des Gesamtbetriebsrats garantiert dies keine faire und angemessene Vergütung - im Gegenteil: Beschäftigte, die im Auftrag der Daimler AG arbeiten, könnten dann unter bestimmten Bedingungen weiterhin auf staatliche Unterstützung angewiesen sein. Sie hätten keinen Anspruch auf tariflichen Urlaub, Urlaubsgeld etc.
Das Unternehmen fordert außerdem, dass die Leiharbeits-Quote im gesamten Unternehmen künftig deutlich erhöht wird. Die Quote soll im Jahresdurchschnitt berechnet werden - damit kann sie zeitweilig sehr hoch sein. Der Gesamtbetriebsrat will die Leiharbeit im Unternehmen dagegen weiterhin begrenzen. Eine Einigung konnte daher nicht gefunden werden.
Erich Klemm, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Daimler AG: "Betriebliche Regelungen zu fairen Bedingungen für Leiharbeit und Werkverträge in der Daimler AG sind aus unserer Sicht überfällig. Angesichts der negativen Schlagzeilen über den Umgang mit prekärer Beschäftigung im Unternehmen hätten wir erwartet, dass sich der Vorstand in entsprechenden Verhandlungen kooperativ zeigt. Leider ist deutlich geworden, dass er in erster Linie Kosten drücken will und ihn faire Bedingungen nicht wirklich interessieren. Daher verweigert er auch uns Betriebsräten die Mitsprache. Wir sehen jetzt die Politik in der Pflicht, die gesetzliche Grundlage für ein echtes Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten bei der Fremdvergabe von Arbeit und Leistungen zu schaffen."
Letzte Änderung: 09.10.2013