Pressemitteilung 14.05.2013

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15.05.2013 Stellungnahme des Betriebsrats Untertürkheim zu Dumpinglöhnen bei Daimler

Stuttgart. Gestern wurde in der ARD ein Beitrag des Südwestrundfunks mit dem Titel "Hungerlohn am Fließband" ausgestrahlt, der sich mit Werkverträgen im Mercedes-Benz Werk Untertürkheim beschäftigt.

"Es ist nicht in Ordnung, wenn das Unternehmen Tätigkeiten, die bisher von unseren Mitarbeitern gemacht wurden zur Kostenreduzierung fremdvergibt und diese Fremdfirmen beschäftigen dann Menschen zu Dumpinglöhnen. Damit wird versucht die IG Metall- Tarifverträge zu unterlaufen", sagt der Betriebsratsvorsitzende Wolfgang Nieke.

Der Betriebsrat hat nach der aktuellen Gesetzeslage keinen Einfluss auf Vergabe und Gestaltung von Werkverträgen, die das Unternehmen vergibt.

Betriebsrat und IG Metall haben sich in der Vergangenheit in vielfacher Weise mit den Themen Leiharbeit und Werkverträgen beschäftigt und Initiativen gegen die Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und zur Verbesserung der Arbeitssituation der Betroffenen ergriffen.

Für die Produktionsbereiche wurden schon 2004 in der Betriebsvereinbarung
"Zukunftssicherung 2012" eine Begrenzung von Leiharbeit und eine Gleichstellung der Zeitarbeitsbeschäftigten beim Stundenlohn vereinbart.

Zum Thema Leiharbeit ist der IG Metall im Frühjahr 2012 ein Durchbruch gelungen: Ein Tarifvertrag legt fest, dass das Unternehmen Leiharbeiter nach 24 Monaten übernehmen muss. Außerdem wurden Branchenzuschläge festgelegt.

Seitdem stellt der Betriebsrat fest, dass Daimler immer mehr Werkverträge einsetzt, um die tarifvertraglichen Regelungen bei der Leiharbeit zu umgehen.

Deshalb fordert der Betriebsrat vom Unternehmen schon seit längerer Zeit eine
Vereinbarung zum Umgang und zur Anwendung von Werkverträgen. Das Unternehmen
weigert sich aber bisher Regeln zu vereinbaren. "Wir brauchen eine saubere Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen sowie eine Begrenzung von Leiharbeit auf zeitlich befristete Einsätze. Dazu gehört auch, dass das Unternehmen entsprechend seiner Prinzipien zur sozialen Verantwortung aus der Verhaltensrichtlinie auf Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben Einfluss nimmt", so Wolfgang Nieke.

In Fällen, wie sie in dem oben erwähnten Fernsehbericht dargestellt wurden, ist das Unternehmen in der Verantwortung zu prüfen, ob es sich bei dem Werkvertrag um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt. Diese liegt beispielsweise vor, wenn der überWerkvertrag beschäftigte Mitarbeiter gemeinsam mit Stammbeschäftigten Seite an Seite am gleichen Auftrag arbeitet oder Anweisungen von Daimler-Vorgesetzten bekommt.

Dort wo dem Betriebsrat illegale Arbeitnehmerüberlassungen bekannt wurden, hat er unverzüglich für die sofortige Beendigung dieser Praxis gesorgt. In weiteren Fällen konnte der Betriebsrat eine Wandlung von Werkverträgen in eine reguläre Arbeitnehmerüberlassung erreichen. Damit bekommen in der Produktion die betroffenen Kollegen den gleichen Stundenlohn wie die Stammbeschäftigten. Derzeit laufen in strittigen Fällen Klagen des Betriebsrats auf eine Festanstellung bei Daimler. In der Vergangenheit konnte in Einzelfällen
eine Festanstellung erreicht werden.

"Wir erwarten, dass aufgrund der aktuellen Debatte über Leiharbeit und Werkverträge auf der Unternehmensseite die Sensibilität gewachsen ist und nun endlich die Bereitschaft besteht, mit dem Betriebsrat die notwendige Regelung zu verhandeln und diese zu ereinbaren", so Wolfgang Nieke. "Zudem verlangen wir von der Unternehmensleitung, dass sie im Sinne unserer sozialen Unternehmensgrundsätze nur Firmen beauftragt, die ihre Beschäftigten anständig bezahlen."

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Presseinformation 14.05.2013

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Letzte Änderung: 15.05.2013