Behinderung von Betriebsratsgründungen
Wer eine Betriebsratsgründung behindert, macht sich strafbar. Trotzdem versuchen Arbeitgeber es oft. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) zeigt: Probleme gibt es besonders häufig in inhabergeführten und mittelgroßen Betrieben.
Eigentlich machen sich Arbeitgeber strafbar, wenn sie Betriebsratswahlen behindern. Na, und? Sie machen es halt trotzdem - vor allem wenn es um die Gründung einer Interessensvertretung geht.
Angriffe gegen Betriebsratsgründungen
Insgesamt gab es bei knapp 16 Prozent der Neugründungen Behinderungen seitens der Arbeitgeber. Die Wiederwahl bestehender Betriebsräte behindern Arbeitgeber deutlich seltener. Besonders mittelgroße eigentümergeführte Unternehmen tun sich bei dem schändlichen Treiben hervor.
Die Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: In rund einem Drittel der Fälle, in denen sich der Arbeitgeber gegen die erstmalige Wahl eines Betriebsratssperrt, findet diese am Ende nicht statt. Deutlich seltener können Arbeitgeber die Neuwahl von bereits etablierten Betriebsratsgremien verhindern.
Betriebsratswahlen besser gegen Repressionen absichern
Als Konsequenz aus der Untersuchung fordern die Forscher einen erweiterten gesetzlichen Schutz vor Angriffen der Chefs. Demnach müssten Kandidatinnen und Kandidaten bei Betriebsratswahlen gesetzlich besser gegen Repressionen des Arbeitgebers abgesichert werden und Verstöße wirksamer als bisher sanktioniert werden.
Hier könnte die Bildung von entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften hilfreich sein, heißt es beim WSI. Diese seien dann auf gesetzeswidrige Angriffe von Unternehmen auf Betriebsratswahlen spezialisiert und könnten solche Straftaten entsprechend verfolgen.
Letzte Änderung: 20.08.2020