Bessere Alterssicherung
Nach langer Debatte ist die Grundrente beschlossene Sache. Das bedeutet: Wer jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, aber wegen niedriger Löhne trotzdem nur eine Minirente zu erwarten hatte, erhält künftig einen Zuschlag. Mit der Grundrente wird die Lebensleistung von 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern endlich anerkannt, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. Nach 35 Arbeitsjahren dürfe niemand zum Bittsteller beim Sozialamt werden. Vor allem Frauen werden von der Grundrente profitieren, das ist mehr als gerecht. Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung.
Überflüssig ist aus Sicht der IG Metall die kostspielige Einkommensprüfung. Sie macht die Grundrente unnötig kompliziert. Die Grundrente löst nicht die grundlegenden Probleme der Alterssicherung. Dafür brauchen wir einen Kurswechsel in der Rentenpolitik, sagt Hans-Jürgen Urban, im IG Metall-Vorstand zuständig für Sozialpolitik. Die Einführung einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung, das Anheben des Rentenniveaus und mehr Optionen für einen altersgerechten Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit sind die Reformprojekte, die auf die Agenda gehören.
So funktioniert die Grundrente:
Durch die Grundrente steigt die Rente von Geringverdienern. Voraussetzung für die Grundrente sind 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab 33 Beitragsjahren gilt eine Übergangsregelung, die Grundrente wird dann nicht in voller Höhe bezahlt. Kindererziehung und Pflegezeiten werden angerechnet.
Vor dem Erhalt der Grundrente steht eine automatische Einkommensprüfung. Darauf hatte die Union bestanden. Die volle Grundrente gibt es bis zu einem Einkommen von 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 Euro (Paare). Kapitalerträge werden dabei mitgezählt. Liegt das Einkommen über diesen Werten, wird die Grundrente um 60 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags gemindert. Ab einem Einkommen von mehr als 1600 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2300 Euro (Paare) wird der über diesen Werten liegende Betrag vollständig auf die Grundrente angerechnet. Sie fällt dann entsprechend niedriger aus. Damit das Plus durch die Grundrente nicht durch Kürzungen beim Wohngeld aufgezehrt wird, gibt es für das Wohngeld einen Freibetrag. Auch für die Grundsicherung im Alter gibt es einen Freibetrag.
So hoch ist die Grundrente:
Die Grundrente soll im Durchschnitt rund 83 Euro pro Monat betragen (brutto). Der Maximalbetrag liegt bei 404,86 Euro (brutto) im Monat. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Die Berechnung der Grundrente ist kompliziert: Den Aufschlag erhält, wer zwischen 30 und 80 Prozent der Rentenbeiträge eines Durchschnittsverdieners geleistet hat. Für diese Personen wird die Rente für maximal 35 Jahre auf maximal 80 Prozent des durchschnittlichen Rentenbeitrags aufgewertet. Von diesem Zuschlag werden am Ende noch 12,5 Prozent abgezogen.
Beispiel: Wer mit seinen Rentenbeiträgen knapp über der 30-Prozent-Marke liegt (also relativ niedrige Rentenbeiträge geleistet hat), kann seine Altersbezüge durch die Grundrente nahezu verdoppeln. Wer höhere Rentenbeiträge geleistet hat, erhält kleinere Zuschläge.
Wer von der Grundrente profitiert:
Von der Grundrente profitieren überwiegend Frauen. Sie arbeiten am häufigsten zu Niedriglöhnen. Und: Sie leisten nach wie vor den Großteil von Kindererziehung und familiärer Pflege. Deshalb fehlen ihnen oft Beitragsjahre für die Rentenversicherung.
Altersrisiko Niedriglohn
Problem: Auch die Grundrente beseitigt nicht die eigentliche Ursache niedriger Renten, nämlich niedrige Löhne. In der Rentenversicherung gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip: Wer wenig einzahlt bekommt auch wenig heraus. Durch den ausufernden Niedriglohnsektor in Deutschland ist Altersarmut für Millionen von Menschen programmiert. Hier bleibt für die Politik noch viel zu tun.
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Letzte Änderung: 03.07.2020