Entgeltsicherung für Eltern
Wie Kurzarbeit und Kinder unter einen Hut bringen?
Angesichts der behördlich angeordneten Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen und der Nutzung von Kurzarbeit gibt es für (werdende) Eltern einiges zu berücksichtigen: Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz +++ Notfall-Kinderzuschlag +++ Möglichkeiten von T-ZUG nutzen +++ Kinderkrankengeld +++ Elterngeld und vieles mehr.
Das Ressort Frauen- und Gleichstellungspolitik der IG Metall hat hierzu eine Broschüre: Informationen für (werdende) Eltern - Ratgeber Corona aufgelegt.
Entgeltsicherung für Eltern
Angesichts der behördlich angeordneten Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen und der Nutzung von Kurzarbeit gibt es einiges zu berücksichtigen. Da Eltern auf ihr regelmäßiges Einkommen angewiesen sind, setzt sich die IG Metall auf gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Ebene dafür ein, dass Eltern ihre Kinder betreuen können, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
In der Metall- und Elektroindustrie ist bereits ein Tarifabschluss gelungen, der unter anderem Eltern unterstützt. Die IG Metall hat sich auch erfolgreich für schnelle gesetzliche Verbesserungen stark gemacht. Im Eilverfahren verabschiedete der Bundestag am 25. März Neuregelungen, die Eltern in Notfällen finanziell absichern sollen.
Weitere Informationen zum Elterngeld gibt außerdem die Broschüre "Mutterschutz-Elternzeit-Elterngeld-Teilzeit" und die Mappe für werdende Eltern, zu beziehen über die Geschäftsstellen der IG Metall.
Letzte Änderung: 06.04.2020