Corona - Reisen in 2021
Vielerorts sinken die Infektionszahlen. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sind geimpft. Nach langen Monaten des Lockdowns dürfen wir uns auf mehr Normalität freuen. Das gilt auch für das Reisen. Weil in Europa nun klare gemeinsame Regeln für den Umgang mit Geimpften, Genesenen und Getesteten gelten, hat die Bundesregierung die generelle Reisewarnung für Risikogebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 200 aufgehoben. Das gilt ab 1. Juli 2021 und weltweit.
Mit Vernunft und Augenmaß
Bei aller berechtigten Zuversicht ist das Fehlen einer Reisewarnung aber eines nicht: eine Einladung zur Sorglosigkeit. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) formulierte es am 11. Juni 2021 so: "Reisen mit Vernunft und Augenmaß - das ist das Motto dieses Sommers." Recht hat er. Denn die Gefahr durch das Virus und seine Mutanten ist noch lange nicht gebannt.
Deshalb wird das Auswärtige Amt auch in Zukunft vor Reisen warnen, bei denen es notwendig ist: in Gebieten mit hohen Inzidenzen und Virusvarianten. Klar ist: Niemand kann sich im Sommer 2021 darauf berufen, im Urlaub von der Pandemie überrascht worden zu sein.
Bislang galt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für nicht notwendige, touristische Reisen grundsätzlich für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind. Für Länder, in die eine Einreise nur eingeschränkt möglich ist, eine Quarantäne nach Einreise vorgesehen ist oder die in sonstiger Weise keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zulassen, wurde bislang in der Regel von nicht notwendigen touristischen Reisen abgeraten.
Corona-Reiseregeln ab 1. Juli
Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 11. Juni gilt folgende Systematik ab 1. Juli 2021:
- Für als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestufte Länder oder Regionen gilt weiterhin eine coronabedingte Reisewarnung.
- Für als "einfache" Risikogebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 50, aber unter 200) eingestufte Länder und Regionen wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
- Bei nicht als Risikogebiet eingestuften Ländern und Regionen der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz wird angesichts der fortdauernden Pandemie um besondere Vorsicht gebeten.
- Bei nicht als Risikogebiet eingestuften Drittstaaten wird bei fortbestehenden Einschränkungen (Einreisebeschränkungen, Quarantänepflicht) von Reisen abgeraten, zumindest aber angesichts der fortdauernden Pandemie um besondere Vorsicht gebeten.
Auswärtiges Amt geht zweistufig vor
Die Reise- und Sicherheitshinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise sowie straf- oder zollrechtliche Besonderheiten, und machen auf besondere Risiken für Reisende aus Deutschland aufmerksam.
Sie können in einer ersten Stufe die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Hierzu zählt auch ein etwaiges "Abraten" oder "starkes Abraten".
Reisewarnungen als zweite Stufe enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region zu unterlassen. Es handelt sich jedoch auch bei diesen nicht um ein Reiseverbot. Reisende entscheiden in jedem Fall in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten oder, falls sie sich bereits im Land befinden, fortsetzen.
Testpflicht für Flugreisende
Mitte Mai 2021 hatte Deutschland mit einer neuen Einreiseverordnung die Regeln schon gelockert: Reisewarnungen wurden zwar auch danach noch ausgesprochen, doch zugleich sind Geimpfte, Genesene und negativ Getestete seither von der Quarantänepflicht nach der Einreise befreit, selbst wenn sie zuvor in einem Risikogebiet waren.
Wer mit dem Flugzeug verreist, muss trotzdem Einschränkungen in Kauf nehmen: Passagiere müssen der Fluggesellschaft immer den Nachweis über einen Coronatest, die vollständige Impfung oder eine Genesung vorzeigen, und zwar bei der Einreise in den allermeisten Ländern in Europa wie auch bei der Rückreise in Deutschland. Der Grund: Die sogenannte Nachweispflicht in Deutschland gilt auch in der diesjährigen Urlaubssaison. Das heißt: Alle Menschen ab sechs Jahren, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen schon am Abflugort beim Check-in ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Nachweis vorlegen, dass sie genesen sind.
Digitale Einreiseanmeldung
Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland digital auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis mit sich führen. Wer auf dem Landweg einreist, hat bis zu 48 Stunden nach Grenzübertritt Zeit, um den Nachweis zu übermitteln. Wer zurzeit aus Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 200 nach Deutschland kommt, muss in der Regel keine Einreisebeschränkungen wegen Corona beachten. Denn die Pflicht zur digitalen Anmeldung gilt nur bei der Einreise aus einem definierten Risikogebiet.
Unser Tipp: Auf der kostenfreien digitalen Plattform lässt sich auch prüfen, ob man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und welche Quarantänebestimmungen nach der Ankunft gelten.
Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob Urlauber sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein beglaubigter Antigenschnelltest nicht älter als 48 Stunden.
Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, werden nur befördert, wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland haben und einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
News rund um Corona und Reisen
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts werden laufend aktualisiert. Die Infos gibt es auch über die App "Sicher Reisen". Wer will, kann sich per Push-Nachricht informieren lassen, falls sich die Reisehinweise für das Land ändern, in dem man sich gerade aufhält.
Hinweise über Reisebeschränkungen innerhalb der EU gibt es in 24 Sprachen auf der Plattform "Re-open EU". Zudem finden sich dort Hinweise, ob das Zielland das EU-Zertifikat für den digitalen Impfnachweis nutzt. Die Infos gibt es auch in der gleichnamigen App.
Letzte Änderung: 02.07.2021