Tarif im Handwerk bleibt auf der Agenda
Im Juni 2019 stellte die IG Metall einen neuen Ordnungsrahmen für das Handwerk vor, der die handwerkspolitische Agenda in Politik und Verbänden maßgeblich beeinflusst hat. Durch viele Gespräche, Veranstaltungen und Veröffentlichungen ist es gelungen, dass wichtige Anliegen der Beschäftigten berücksichtigt worden sind.
Mit der geplanten Ergänzung im § 52 der HWO, dass nun auch der Abschluss von Tarifverträgen zum gewerblichen Interesse des Handwerks gehört, ist eine wesentliche Klarstellung im Aufgabenspektrum der öffentlich-rechtlichen Innungen vorgenommen worden. Diese Zuschreibung ist wichtig, um der Innung als Tarifvertragspartei mehr Bedeutung zuzumessen. Diese und andere wesentliche Ergänzungen sind das Ergebnis der Initiative der IG Metall.
Aber nicht alles konnte erreicht werden. So konnten weitere, zielführende Vorschläge der IG Metall zur Stärkung der Flächentarifbindung, wie ein nach Betriebsgrößen gestaffeltes Stimmrecht bei Tariffragen in Innungsversammlungen, die klare Definition der Leistungsfähigkeit von Innungen oder der Wegfall des Körperschaftsstatus der öffentlich-rechtlichen Innungen bei fehlender Tarifbindung bisher nicht durchgesetzt werden. Deshalb bleibt es Ziel, eine weitergehende Stärkung der Tarifbindung der Handwerksordnung durchzusetzen.
Im Prüfungswesen mehr Beteiligung für Gewerkschaften
Im Bereich des Prüfungswesens stellt der Referentenentwurf deutliche Verbesserungen dar, weil unsere Forderung die Parität in Meisterprüfungsausschüssen und den im Gesetzesentwurf vorgesehenen neuen Prüfungskommissionen, nun festgeschrieben ist. Das ebenfalls von den Arbeitnehmern der Handwerkskammervollversammlungen getragene vorgesehene Vorschlagsrecht der Gewerkschaften für alle handwerklichen Prüfungsausschüsse wurde auf unsere Intention hin im Gesetz als SOLL-Regelung formuliert.
In vielen Handwerkskammern dauert bisher die Auswertung von Teilleistungen der Meisterprüfung immer noch bis zu 12 Wochen. Das ist viel zu lang und für die jährlich 20.000 Teilnehmenden an handwerklichen Meisterprüfungen unzumutbar. Die IG Metall Forderung, einer maximalen Frist von 4 Wochen wurde ebenfalls umgesetzt.
Es bleiben jedoch Baustellen, die größte betrifft die fehlende Parität in den Handwerkskammern. Hier sind die Arbeitnehmer*innen nur zu 1/3 Mitglied der Vollversammlung. Seit Jahren fordert die IG Metall mit dem DGB eine echte Parität. Nicht angegangen wurde ebenfalls ein längst überfälliges Verbot der Gründung von Leiharbeitsfirmen durch öffentlich-rechtliche Kreishandwerkerschaften.
Links:
BMWi: Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung – Gesetzentwurf der Bundesregierung
Letzte Änderung: 31.05.2021