Brückentage 2021
Im Kalenderjahr 2021 liegen die Feiertage nicht so günstig: Der Tag der Arbeit am 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, der Reformationstag am 31. Oktober und der in Bayern und im Saarland als Feiertag geltende Mariä Himmelfahrt-Tag am 15. August fallen 2021 allesamt auf einen Sonntag und die Weihnachtsfeiertage sowie Silvester auf das Wochenende.
Trotzdem kann sich ein Blick in den Kalender lohnen! Wie Du trotzdem mit wenigen Tagen Urlaub die Brückentage schlau nutzen kannst, erfährst Du hier.
April: Ostern
Die Osterfeiertage bieten sich als Brückentage an: Wer vom 29. März bis 1. April oder vom 6. bis 9. April 2021 je vier Tage Urlaub nimmt, hat je neun Tage frei. Oder Du investierst gleich acht Tage Urlaub vom 29. März bis 9. April 2021 und hast dafür 18 Tage frei.
Mai: Christi Himmelfahrt und Pfingsten
Christi Himmelfahrt fällt auf einen Donnerstag. Elf freie Tage hast Du inklusive Wochenenden, wenn Du zwischen dem 14. und 21. Mai sechs Tage Urlaub nimmst.
Pfingstsonntag und Pfingstmontag fallen auf den 23. und 24. Mai - das heißt: Wenn Du vom 25. bis 28. Mai 2021 vier Tage Urlaub nimmst, hast Du neun Tage frei.
Juni: Fronleichnam
Fronleichnam ist 2021 am 3. Juni und in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und in Nordrhein-Westfalen ein Feiertag. Dort springt für Beschäftigte ein langes Wochenende raus, wenn sie am 4. Juni einen Tag frei nehmen.
November: Allerheiligen sowie Buß- und Bettag
Allerheiligen ist immer am 1. November: Das fällt im Jahr 2021 auf einen Montag. Wer in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland arbeitet, hat ein verlängertes Wochenende und muss
dafür keine Brücke bauen.
Mit dem Buß- und Bettag profitieren die Sachsen am Mittwoch, 17. November 2021, von einem weiteren Feiertag.
Dezember: Weihnachten und Silvester
Heiligabend fällt 2021 auf einen Freitag. Der 25. und 26. Dezember dementsprechend auf das Wochenende. Silvester fällt auf einen Freitag. Wenn Du zwischen dem 27. und 31. Dezember 2021 fünf Tage Urlaub nimmst, hast Du neun Tage arbeitsfrei.
Quelle: IG Metall
Übrigens: Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche lediglich 20 Tage im Jahr. Beschäftigte mit Metall-Tarifvertrag haben Anspruch auf 30 Tage, dazu gibt es rund 70 Prozent eines Monatseinkommens als Urlaubsgeld.
Ob Urlaub/Gleitzeit gewährt wird, hängt in erster Linie von den Gegebenheiten im Betrieb und den Interessen aller Beschäftigten ab. Der Arbeitgeber kann den Urlaubswunsch aber nur verweigern, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder wenn soziale Gesichtspunkte Vorrang haben, etwa aufgrund schulpflichtiger Kinder. In vielen Betrieben gibt es Listen oder Urlaubsanträge. Reichen Beschäftigte einen abgestimmten Urlaubsplan ein, wird dieser in der Regel genehmigt. In einigen IG Metall-Tarifverträgen ist der Plan für Arbeitgeber sogar bindend.
In der Daimler AG werden die sog. "Brückentage" zwischen Feiertagen und einem Arbeitstag an den Standorten in Vereinbarungen zwischen Personalbereich und Betriebsrat festgelegt. Die Brückentage können meistens wahlweise mit Urlaub oder Gleitzeit belegt werden.
Letzte Änderung: 18.01.2021