Weihnachtsgeld 2020
Mit dem Novemberentgelt kommt das Weihnachtsgeld in vielen Betrieben zur Auszahlung - so auch in der Daimler AG. Die aktuelle Onlinebefragung von lohnspiegel.de zeigt: Mit 53 Prozent erhalten mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland die sogenannte Jahressonderzahlung des Arbeitsgebers. Besonders freuen können sich auch dieses Jahr wieder die Tarifbeschäftigten. Neun von zehn erhalten trotz Krise die Sonderzahlung, wie das Statistische Bundesamt Mitte November mitteilte sei dies ein etwas höherer Anteil als im Jahr 2019.
Wer bekommt Weihnachtsgeld?
Im Grunde ist das Weihnachtsgeld eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, mit der Betriebstreue und Leistung honoriert werden kann. Häufig ist diese in Betriebsvereinbarungen, Arbeits- oder Tarifverträgen festgelegt. Im letzteren Fall gehört die Firma einem Arbeitgeberverband an und muss sich an die vereinbarten Tarifverträge halten. Das gilt auch für Betriebe, die zwar nicht Mitglied im Verband sind, sich aber am Branchentarif orientieren. Dann steht im Arbeitsvertrag, dass sich das Weihnachtsgeld nach dem Tarif richtet. In diesem Fall ist der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet.
Alle sind gleich
Für alle gilt: Der Arbeitgeber darf nicht ohne sachlichen Grund einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Gruppen ausschließen oder schlechter stellen, Arbeiterinnen und Arbeiter nicht schlechter behandeln als Angestellte. Teilzeitbeschäftigten steht der Anteil zu, der ihrer Arbeitszeit entspricht. Jahressonderzahlungen unterliegen der Einkommensteuer. Der Steuerabzug wird aber nach der Jahrestabelle ermittelt, so dass die Steuerprogression im Auszahlungsmonat nicht voll zum Tragen kommt.
Mit Tarif fällt die Bescherung größer aus
Die Chancen auf Weihnachtsgeld sind unterschiedlich. Am besten sind Beschäftigte dran, wenn ihr Betrieb tarifgebunden ist - das gilt besonders in diesem von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020. Von ihnen bekommen in diesem Jahr 77 Prozent Weihnachtsgeld, von denen ohne Tarifverträge nur 41 Prozent. Zudem haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben durch den Tarifvertrag in der Regel einen rechtlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Dagegen zahlt der Arbeitgeber in Betrieben ohne Tarifvertrag das Weihnachtsgeld oft nur freiwillig, das er unter Umständen jederzeit wieder streichen kann.
Wer bekommt wie viel?
Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie erhalten 55 Prozent ihres durchschnittlichen Monatsentgelts. In der Stahlindustrie ist das Weihnachtsgeld mit dem Urlaubsgeld zu einer Sonderzahlung von 110 Prozent zusammengefasst. Auf das tarifliche Weihnachtsgeld haben in der Regel nur diejenigen Anspruch, die schon sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind. Auch die Höhe des Weihnachtsgelds ist oft an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt - der volle Anspruch besteht meist nach 36 Monaten.
Letzte Änderung: 23.11.2020