Fristende Wandlung 8er T-Zug 2021
Wandlung des T-ZUG in 8 freie Tage (Tarifvertrag 2018)
Ausgehend vom Tarifabschluss 2018 können bestimmte Beschäftigtengruppen anstelle einer Auszahlung des tariflichen Zusatzgelds ( T-ZUG) eine Wandlung in 8 zusätzliche freie Tage wählen. Damit soll mehr Entscheidungsfreiheit zur individuellen Arbeitszeit, vor allem bei Belastungen im privaten wie beruflichen Bereich ermöglicht werden.
Für 2021 gilt allerdings die Besonderheit, dass aufgrund der Gesamtbetriebsvereinbarung zu den Personalkosten verpflichtend eine Wandlung der Zahlung des T-ZUGs in freie Tage erfolgt. Alle, die die Voraussetzungen für den 8er T-ZUG erfüllen, müssen bis 31.10.2020 einen Antrag stellen.
Allen anderen Beschäftigten werden automatisch im System 7 freie Tage eingestellt, die dann ebenfalls Ende Januar/Anfang Februar 2021 im System zur Verfügung stehen werden. Eine gesonderte Beantragung dieser 7 Tage durch den Beschäftigten sowie eine Freigabe der Wandlung durch die Führungskraft ist dabei nicht erforderlich.
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Letzte Änderung: 23.10.2020