T-ZUG Wandlung für 2021
Gemäß dem Eckpunktepapier zu den Personalmaßnahmen wird das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A+B) in 2021 verpflichtend für alle in bezahlte Freistellungstage gewandelt.
Für anspruchsberechtigte Beschäftigte - in Schichtarbeit, für Betreuung von Kindern und Pflegende - sind es 8 Tage.
Für die Wandlung in 8 Tage muss - analog wie im vergangenen Jahr - durch den Beschäftigten ein Antrag gestellt werden. Die Antragsfrist startet am 01.09.2020 und endet am 31.10.2020.
Die Anträge können via Self-Service gestellt werden. Um sicherzustellen, dass der Antrag fristgerecht eingeht, empfiehlt es sich die digitale Antragsstellung zu nutzen. Der Status des Antrags und die finale Entscheidung über den Antrag sind für den Beschäftigten im Self-Service einsehbar.
Für alle anderen Anspruchsberechtigten werden die 7 Tage automatisch hinterlegt.
Letzte Änderung: 10.09.2020