Urlaubsreisen in Risikogebiete
Die Sommerferien stehen vor der Tür und aufgrund der Corona-Pandemie fragen sich viele Beschäftigte die ihren Urlaub gerne in einem Land verbringen, das als sogenanntes Risikogebiet gilt, was sie dabei beachten müssen. In diesem Zusammenhang stellen sich einige arbeitsrechtliche Fragen. Insbesondere deshalb, weil die Reise in ein Risikogebiet die behördliche Anordnung einer Quarantäne nach sich ziehen kann.
Frühzeitig informieren
Wer eine Urlaubsreise plant, sollte immer vor Reiseantritt die Hinweise des Auswärtigen Amtes, die Einschätzungen des Robert Koch Instituts und auch die Regelungen der einzelnen Bundesländer beachten. Diese werden von den Behörden stetig aktualisiert.
Für Daimler-Beschäftigte gelten die aktuellen Konzernvorgaben, welche im Daimler Social Intranet veröffentlicht sind. Die IG Metall hat zu diesem Thema ein FAQ für häufig gestellte Fragen herausgegeben. Dieses sowie die entsprechenden Links hier in unserem Download-Bereich.
Letzte Änderung: 30.07.2020