Kurzarbeit und Urlaub
Die Corona-Pandemie betrifft alle - und alles: auch die Urlaubsplanung. Jetzt öffnen sich die Lieblingsreiseziele von vielen deutschen Beschäftigten nach und nach wieder für Touristen. Auch wenn Abstands- und Hygieneregeln den Urlaub 2020 wohl generell anders machen: Ferien sind möglich.
Die Ausnahmesituation vieler Betriebe in Corona-Zeiten und Kurzarbeit wirkt sich oft auch auf die Urlaubsplanung aus. Und viele fragen sich: Was ist bei Urlaubsplanung, Entgelt und Urlaubsgeld zu beachten? Und kann das unter Umständen auch bedeuten, dass der Arbeitgeber mich während der Kurzarbeit in einen nicht geplanten Urlaub zwingen darf?
Die IG Metall beantwortet die folgenden Fragen in einem Ratgeber: Kurzarbeit und Zwangsurlaub.
- Kann ich auch während Kurzarbeit Urlaub nehmen?
- Reduziert sich mein Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit?
- Wie wirkt sich Kurzarbeit auf mein Entgelt während des Urlaubs aus?
- Wirkt sich Kurzarbeit auf das zusätzliche Urlaubsgeld aus?
- Kann der Arbeitgeber in meine Urlaubsplanung eingreifen?
Weitere Informationen zu Urlaubsanspruch, Entgelt und Urlaubsgeld bei Kurzarbeit siehe Link unten.
TIPP: Rechtslage genau prüfen lassen. Details können Betroffene in einem individuellen Rechtsberatungsgespräch klären. IG Metall-Mitglieder können hierzu ihre Geschäftsstelle vor Ort aufsuchen und eine kostenlose Beratung erhalten.
Letzte Änderung: 30.06.2020