Scheibenwischer Extra Mai 20.05.2020

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20.05.2020 +++ Auslagerung von Teilen der IT an externe Dienstleister +++

Daimler schafft Feuerwehr nach Großbrand ab?!

Rückblick März 2020: Noch nie mussten sich so viele Beschäftigte zeitgleich von zuhause aus in das Daimler-Netzwerk einwählen. Wegen dem Corona-Virus mussten praktisch über Nacht die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, damit sich das zehnfache an Nutzern in das Daimler-Netzwerk einwählen konnten. Eine Mammutaufgabe für unsere Kolleginnen und Kollegen von der IT! Dank ihres Einsatzes waren die Leitungen ab dem dritten Tag der Blockpause stabil. Das Team hat hier zweifellos einen sensationellen Job gemacht.

Und jetzt? Zum dank verkündet das Unternehmen:

Teile der IT, nämlich große Teile des Infrastrukturmanagements, dazu gehören die Steuerung und Betreibung von Rechenzentren, User Help Desks und IT-Services, sollen an externe Dienstleister ausgelagert werden! Ca. 2.000 IT-Beschäftigte auf der ganzen Welt sollen betroffen sein - davon ungefähr 870 Beschäftigte an 15 Standorten in Deutschland.

Das führt verständlicher Weise nicht nur zu großer Verunsicherung, sondern ist auch ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Wochen alles dafür getan haben, dass trotz Corona-Krise viele tausende Beschäftigte weiterhin ihren Job machen können! Und das ist nur eines von vielen Beispielen.

Wir lehnen Outsourcing entschieden ab!

Gerade in der aktuellen Situation muss der Fokus auf der Sicherung von Beschäftigung liegen. Es kann nicht sein, dass Daimler einerseits Kurzarbeiterregelungen nutzt und Staatshilfe in Anspruch nimmt und andererseits große Umfänge aus der IT outsourcen möchte. Fremdvergaben sind nicht prinzipiell wirtschaftlicher! Ob Outsourcing in diesem Fall tatsächlich wirtschaftlicher wäre, muss das Unternehmen erst einmal darlegen, anstatt einfach Pläne vorzulegen, die IT in fremde Hände zu geben.

Sollten die IT-Umfänge tatsächlich ausgelagert werden, steht für uns fest:

Die Beschäftigungssicherung bis 2030 und die Transformationszusage gelten für alle!
Wenn das Unternehmen entscheidet, bestimmte Tätigkeiten outzusourcen, müssen allen betroffenen Beschäftigten alternative Jobs angeboten werden.

Niemand muss wechseln: Es ist das gute Recht, einem Betriebsübergang nach §613a BGB zu widersprechen.

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Die aktuelle wirtschaftliche Situation darf nicht dazu missbraucht werden Teile des Unternehmens fremdzuvergeben!

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Scheibenwischer Extra - 20.05.2020

Scheibenwischer Extra - 20.05.2020

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Letzte Änderung: 20.05.2020