Wörth/GLC Germersh. Kurzarbeitsinfo III

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16.04.2020 Kurzarbeitsinfo III - Daimler AG Werk Wörth & GLC Germersheim +++ Heute: geplanter Anlauf in Teilbereichen & Schutz der Beschäftigten +++

WIR SIND FÜR DICH DA!

Immer aktuell informiert mit den Kurzarbeits-Infos, heute: geplanter Anlauf in Teilbereichen & Schutz der Beschäftigten

Arbeits- und Gesundheitsschutz, wenn die Produktion ab 20.04.2020 teilweise wieder hochfährt

In einer Rahmenvereinbarung wurden vom Gesamtbetriebsrat der Daimler AG mit der Arbeitgeberseite die Mindeststandards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz während einer Pandemie festgeschrieben. Was bedeutet das für Dich, wenn die Arbeit für einige Bereiche stufenweise ab 20. April wieder aufgenommen wird?

  • Beschäftigte mit Erkältungssymptomen und/oder Fieber bleiben zu Hause und kontaktieren telefonisch ihren Hausarzt oder die bundesweite Hotline 116117.
  • Hygieneregeln sind konsequent umzusetzen.
  • Die Fahrt zur Arbeit sollte nur in Fahrgemeinschaften mit max. 2 Personen zurückgelegt werden.
  • Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind die bekannten Hygienevorschriften (wenn möglich Schutzmaske tragen und Mindestabstand 1,5m) zu beachten.
  • Die Reinigung von gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen und Gegenständen (Pausen- und Gruppenräume, Wasserspendern etc.) ist in den Bereichen pro Schicht in einem festgelegten Turnus sicherzustellen. Die Reinigungszyklen sind der Arbeitssituation des Bereiches anzupassen.
  • Die Beschaffung von Mund-Nasen-Masken ist für alle Bereiche geplant, wo arbeitsbedingt die Abstände nicht eingehalten werden können.
  • Mindestens bis Ende April 2020 wird auf jede Form von Präsenzveranstaltungen verzichtet (Schichtübergaben, Gruppengespräche, Shopfloors, Workshops etc.). Diese Termine sind anders zu organisieren, z. B. über Skype oder Schichtbuch. Ist dies nicht möglich, ist der Termin und der Raum der Veranstaltung so zu gestalten und zu wählen, dass möglichst wenige Personen daran teilnehmen.
  • Die Pausen- und Gruppenraumnutzung ist so zu organisieren, dass z. B. durch versetzte Pausen gewährleistet wird, dass der Sicherheitsabstand zwischen den Beschäftigten eingehalten wird.
  • Bei Nutzung der Sanitäreinrichtungen sowie der Umkleide- und Waschräume müssen die Regeln des Sicherheitsabstandes eingehalten werden. Den Beschäftigten wird empfohlen, sich schon zu Hause umzuziehen.
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Der Betriebsrat hat mit den zuständigen Verantwortlichen für Arbeits- und Gesundheitsschutz, nach Begehungen in allen Bereichen, die konkreten Vorschriften auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Arbeitnehmervertreter*innen stehen für Nachfragen und weitere Infos unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Unsere Satzungsleistungen: Der Rechtsschutz

Mit Beitritt in unsere IG Metall stehen wir sofort mit Beratungen in Rechtsfragen zur Verfügung, im Arbeits- wie Sozialrecht. Im Arbeitsrecht kann dies Fragen rund ums Arbeitsentgelt, Eingruppierung, Mutterschutz, Urlaub, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder auch die Kündigung betreffen. Eine Auseinandersetzung vor Gericht kann nicht nur eine existenzielle Frage für das Mitglied und die Familie sein, sie kostet ohne gewerkschaftlichen Rechtsschutz viel Geld. Auch bei einer privaten Versicherung, muss man ggf. einen Selbstbehalt zahlen und mit der Beschränkung der Vertretung in höheren Instanzen rechnen. Außerdem gilt, dass nur Mitglieder der IG Metall einklagbare Ansprüche auf Rechte aus Tarifverträgen haben. Bei Gerichtsprozessen über alle Instanzen arbeiten wir mit der DGB Rechtsschutz GmbH zusammen. Dort sind ausgebildete Juristen als Expert*innen fürs Arbeits- und Sozialrecht beschäftigt. Hier liegt ein gebündeltes Fachwissen vor, welches bei einer privaten Rechtsschutzversicherung nicht unbedingt gegeben ist.

Anhänge:

Hygiene-Regeln

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Kurzarbeitsinfo 3

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Letzte Änderung: 16.04.2020