Standort Gaggenau - KuG-Rechner
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zusammen mit der IG Metall in Baden-Württemberg haben wir beim Kurzarbeitergeld weitergehende tarifliche Zuzahlungen der Arbeitgeber vereinbart. Das heißt: Bei Kurzarbeit null bekommen Beschäftigte mindestens rund 80,5 Prozent ihres normalen monatlichen Nettogehalts - zusammengesetzt aus Kurzarbeitergeld der Arbeitsagenturen und Zuzahlungen tarifgebundener Arbeitgeber. Abhängig von Arbeitsumfang steigt der Nettoverdienst in Kurzarbeit auf bis zu 97 Prozent.
Mit folgender Datei (siehe Anhang) könnt ihr euer KUA-Entgelt berechnen.
Letzte Änderung: 07.04.2020