Sichere Ausbildung auch in Corona-Zeiten
Ausbildungsplätze und -vergütungen müssen auch in Zeiten von Corona und Kurzarbeit sicher sein!
Stuttgart. Die IG Metall Baden-Württemberg weist das Ansinnen aus Handwerk und Industrie zurück, wonach auch Auszubildende bei Arbeitsausfall oder Betriebsschließung nur noch das gesetzliche Kurzarbeitergeld erhalten sollen. Bisher sind Auszubildende in Deutschland sozusagen vor Kurzarbeit "geschützt" - ausbildende Betriebe müssen ihnen per Gesetz auch ohne Arbeit für bis zu 6 Wochen die volle Ausbildungsvergütung weiterzahlen. Dies regelt Paragraf 19 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Dieser sorgt nun beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) für Unmut. Gegenüber Medien fordern die Verbände, dass Betriebe auch für Azubis vom ersten Tag an Kurzarbeitergeld beantragen können sollen. Hintergrund ist, dass erste notleidende Betriebe nun offenbar damit drohen, ihren Auszubildenden zu kündigen.
Dagegen bezieht die IG Metall Baden-Württemberg eindeutig Position: "Es kann nicht sein, dass in Krisen den finanziell Schwächsten in den Betrieben noch zusätzlich die Vergütung gekürzt wird oder sie sogar auf die Straße gesetzt werden", sagt Christian Herbon, Bezirksjugendsekretär der IG Metall Baden-Württemberg. "Sowohl die Ausbildungsplätze als auch die Vergütungen müssen in Zeiten von Corona und Kurzarbeit zu 100 Prozent sicher sein und solche Eingriffe in die Berufsausbildung sind schlicht nicht akzeptabel!" Selbst wenn der Gesetzgeber für Betriebe die Möglichkeit schaffen sollte, auch für Auszubildende vom ersten Tag an Kurzarbeit zu beantragen - "dann muss sichergestellt werden, dass die Arbeitgeber das gesetzliche Kurzarbeitergeld so aufstocken, dass die Auszubildenden keinen Tag weniger verdienen als ihre normale Ausbildungsvergütung."
Für Auszubildende würde ein Rückfall auf das gesetzliche Kurzarbeitergeld massive finanzielle Einschnitte mit sich bringen. Ein Rechenbeispiel: Azubis im Kfz-Handwerk verdienen im 1. Ausbildungsjahr 869 Euro monatlich, beim gesetzlichen Kurzarbeitergeld sinkt die Netto-Vergütung maximal auf nicht einmal die Hälfte davon. Herbon: "Bereits heute reicht das Geld mancherorts kaum, um die Miete zu zahlen und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, nur mit Kurzarbeitergeld ist das schlicht unmöglich." Zumal längst nicht alle Auszubildenden kostenfrei bei den Eltern wohnen könnten und oft weite Wege zu Berufsschule und Ausbildungsbetrieb anfallen.
Letzte Änderung: 30.03.2020