Tarifschnell-Info 26.03.2020
Tarifabschluss sichert Beschäftigung
Aufstockung des Kurzarbeitergeldes möglich sowie Unterstützung für Eltern
Die IG Metall Mitte und die Arbeitgeberverbände der Mittelgruppe und Thüringens haben ein Tarifergebnis für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen erzielt. Der Tarifvertrag sieht unter anderem Regelungen vor, die in der Corona-Krise den Umgang mit Kurzarbeit und die Freistellung bei Engpässen in der Kinderbetreuung erleichtern. Die IG Metall Mitte und die Arbeitgeberverbände haben in sehr schwierigen Zeiten den Fokus auf die Sicherung von Beschäftigung und Einkommen gelegt.
Darüber hinaus fordert die IG Metall Mitte in dieser Krisensituation die soziale Verantwortung der Arbeitgeber ein. Viele Unternehmen zeigen diese aktuell, indem sie Vereinbarungen zur Aufstockung bei Kurzarbeit abgeschlossen haben. "Dort, wo dies noch nicht geschehen ist, fordern wir die Arbeitgeber auf, schnellstens auf unser Angebot zu entsprechenden Tarifverträgen einzugehen." Auch die Politik ist in der Verantwortung: "Das Kurzarbeitergeld muss dringend aufgestockt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, auch den Beschäftigten in Branchen und Unternehmen ohne Tarifbindung, eine Mindestsicherung von 80 Prozent zu ermöglichen. Dies verlangt die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Weitergabe des Arbeitnehmeranteils an den erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen an die Beschäftigten. Die Rechtsverordnung ist entsprechend zu korrigieren", so Jörg Köhlinger.
"Die Corona-Krise und deren Auswirkungen werden uns noch eine lange Zeit fordern. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir jetzt einen tariflichen Rahmen haben, der die Auswirkungen für die Beschäftigten zumindest abmildert und
Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld
vorsieht."
Der Abschluss sieht konkret vor:
- Der ursprüngliche Entgelttarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2020 weiter.
- Regelungen, die drohende Nettoentgeltverluste mildern: Dies geschieht u.a. durch die Einrichtung eines betrieblichen Solidartopfes, in den die Arbeitgeber 350 Euro pro Vollzeitbeschäftigten einzahlen (Teilzeitbeschäftigte anteilig und Azubis 50 Prozent). Dieses Geld soll zur Verminderung sozialer Härten, insbesondere bei Kurzarbeit eingesetzt werden.
- Um Einkommensverluste abzufedern, können tarifliche Sonderzahlungen, wie das Weihnachts- und Urlaubsgeld durch zwölf geteilt und auf das Monatsentgelt verteilt werden. Damit steigt entsprechend das Kurzarbeitergeld. Die Beschäftigten sind unter dieser Voraussetzung vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt.
- Bei Schließungen von Kitas und Schulen können Eltern mit Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres - anstatt des tariflichen Zusatzgeldes A - acht freie Tage für die Kinderbetreuung nehmen. Zusätzlich erhalten Beschäftigte 2020 für die Betreuung von Kindern - soweit weder Resturlaub oder Zeitguthaben genommen werden können und keine gesetzliche Regelung greift - zusätzlich fünf freie Tage. Es erfolgt keine Anrechnung auf den Urlaub 2020.
Letzte Änderung: 26.03.2020