Beschäftigte in Kurzarbeit: Absicherung
Stuttgart. Die IG Metall Baden-Württemberg hält bessere Absicherungen für alle Beschäftigten in Kurzarbeit für dringend erforderlich. Die von der Bundesregierung aktuell beschlossene Verordnung zum Kurzarbeitergeld weise in die richtige Richtung, sagt Bezirksleiter Roman Zitzelsberger, nehme die Unternehmer aber noch zu wenig in die Pflicht. Demnach bekommen Unternehmen mit Kurzarbeit die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden komplett erstattet, müssen aber nicht einmal den Arbeitnehmerbeitrag an die Beschäftigten weitergeben.
"Aus unserer Sicht sollten nur diejenigen Arbeitgeber in den Genuss dieser Regelung kommen, die bereit sind, einen Teil ihrer Entlastung an die Beschäftigten weiterzugeben", so Zitzelsberger. "Die gesetzlichen Regelungen zu Kurzarbeit sind eine wichtige Basis, die aber eine weitere soziale Absicherung brauchen, damit die Menschen ihre Mieten zahlen und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Deshalb kann es nicht sein, dass etliche Unternehmen durch Aufzahlungen zum Kurzarbeitergeld ihrer sozialen Verantwortung nachkommen, während sich andere nach wie vor einen schlanken Fuß machen."
Die IG Metall Baden-Württemberg hat seit vielen Jahren mit etlichen Arbeitgeberverbänden in ihren Branchen deutlich bessere tarifliche Bezahlungen bei Kurzarbeit vereinbart. bedeutet: Zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit kommt per Tarifvertrag eine Zuzahlung durch den Arbeitgeber.
Ein Rechenbeispiel: Per Gesetz bekommen Beschäftigte, die gar nicht mehr arbeiten können - also in der sogenannten "Kurzarbeit Null" sind - 60 Prozent ihres Nettoeinkommens (mit Kindern 67 Prozent) als Kurzarbeitergeld. Ein verheirateter Beschäftigter mit einem Kind in der M+E-Industrie, der normalerweise 3600 Euro brutto im Monat verdient, hat somit Anspruch auf 1728 Euro Kurzarbeitergeld. Durch die in Baden-Württemberg geltenden Zuzahlungen kommt er aber mindestens auf knapp 2100 Euro monatlich, also rund 360 Euro mehr. Statt der gesetzlichen 67 Prozent monatlich erreicht er somit mindestens 80 Prozent netto.
Neben der M+E-Industrie gelten in den IG Metall-Branchen in Baden-Württemberg im Kfz-Handwerk, der Holz und Kunststoffverarbeitenden Industrie, der Edelmetallindustrie, im Metallhandwerk sowie in der Technischen Gebäudeausrüstung solche oder ähnliche Aufstockungsregelungen. Teilweise unterscheiden die Berechnungen zwischen Brutto-und Nettoaufstockungen, in all diesen Branchen erreichen Beschäftigte in "Kurzarbeit Null" aber mindestens 80 Prozent ihres normalen monatlichen Netto, teilweise sogar deutlich mehr.
Zitzelsberger: "Die Sozialpartner in Baden-Württemberg gehen mit gutem Beispiel voran und haben schon vor vielen Jahren Regelungen geschaffen, um ihre Beschäftigten in Kurzarbeitsphasen finanziell zu entlasten. Vor allem in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 hat sich das Instrument bewährt und Beschäftigte nicht nur in Arbeit gehalten, sondern durch die Aufstockungen auch finanziell abgesichert. Daran müssen sich in der aktuellen Krise weitere Branchen und Unternehmen ein Beispiel nehmen und mit der IG Metall und ihren Interessenvertretern entsprechende Tarifverträge abschließen."
Die IG Metall Baden-Württemberg versucht derzeit, weitere Zuschussregelungen zu Kurzarbeit mit der Textil- und Bekleidungsindustrie und dem Elektrohandwerk zu vereinbaren.
Um die Kurzarbeit zügig einleiten zu können, wurden in den vergangenen Tagen zudem die Ankündigungsfristen verkürzt. Sie betragen je nach Branche nunmehr nur noch 3 bis 5 Tage.
Letzte Änderung: 05.05.2020