Scheibenwischer Extra März 2020

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19.03.2020 ZUSPITZUNG CORONA PANDEMIE ARBEITSUNTERBRECHUNG BIS 5. APRIL

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der Corona Pandemie erleben wir aktuell eine Situation, die sich von Tag zu Tag zuspitzt. Aus diesem Grund haben wir an unseren Standorten in Deutschland in den vergangenen Wochen bereits unsere Betriebsversammlungen abgesagt und das Unternehmen aufgefordert weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz einzuleiten. Schnell hat sich jedoch gezeigt, dass das alleine nicht ausreicht. Deshalb haben sich Betriebsrat und Unternehmensleitung gemeinsam auf eine zweiwöchige Arbeitsunterbrechung an allen Standorten in Deutschland und Europa verständigt.

Uns war es besonders wichtig, so schnell wie möglich eine einheitliche Regelung für ALLE Beschäftigten zu finden in den Produktions- sowie Verwaltungsbereichen gleichermaßen.

Was bedeutet das konkret?

Im Werk Untertürkheim 010 wird die Produktion ab Donnerstag, 19. März sukzessive und schnellstmöglich bis einschließlich 5. April unterbrochen. In den Verwaltungsbereichen und im Bereich Forschung und Entwicklung 019 beginnt die Arbeitsunterbrechung spätestens ab Montag, 23. März. Was für Euch im Einzelnen gilt und ob ihr für etwaige Notdienste eingeplant seid, erfahrt ihr von Eurer Führungskraft.

Für die Zeit bis zum Ende der KW 13 müssen die Beschäftigten sofern vorhanden Resturlaub aus 2019 Gleitzeit bzw. kollektive/individuelle Freischicht verwenden. In der KW 14 werden die Tage mit Urlaub oder bereits genehmigten T-ZUG Wandlungstagen belegt. Um dies sicherzustellen wird ermöglicht, den für die Osterferien geplanten Urlaub vorzuziehen. Diese Regelung gilt auch für Beschäftigte in Altersteilzeit.

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Notfall Dienst der IGM Betriebsräte und
aktueller News Ticker: http://
www.daimler.igm.de/news/meldung.html?id=94812

+++Was passiert danach?
Eine Verlängerung der Arbeitsunterbrechung hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab Die zweiwöchige Arbeitsunterbrechung werden wir IG Metall Betriebsräte gemeinsam mit der Standortleitung dafür nutzen, um Maßnahmen zu definieren, wie wir den Betrieb wiederaufnehmen können Parallel müssen wir auch alle Vorbereitungen für eine etwaige Kurzarbeit treffen, weil die Auswirkungen des Corona Virus zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gänzlich absehbar sind.

Michael Häberle und Roland Schäfer, Betriebsrat Untertürkheim

Wir tun unser Bestes und hoffen, dass wir bald wieder zu unserem normalen Tagesgeschäft zurückkehren können Sollte es jedoch zunächst zu Kurzarbeit kommen, sind wir in Baden Württemberg dank der IG Metall und dem Tarifvertrag zur Kurzarbeit und Beschäftigung gut aufgestellt Zum Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit, das zwischen 60 und 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts beträgt, gibt es einen zusätzlichen tariflichen Zuschuss vom Arbeitgeber Tarifbeschäftigte erhalten somit je nach Umfang der Kurzarbeit ein Nettoentgelt bis zu 93 5 Prozent. Gleichzeitig sind ALLE durch unsere Beschäftigungssicherung bis 2030 vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt.

Die Situation ist alles andere als leicht Wir alle werden auf eine harte Probe gestellt. Lasst uns gemeinsam Verantwortung übernehmen nicht nur für uns selbst, sondern auch für unsere Mitmenschen.
Passt auf Euch auf und bleibt gesund!

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Scheibenwischer Extra März 2020

Scheibenwischer Extra März 2020

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Letzte Änderung: 19.03.2020