Pressemitteilung
- "Zielquote Null" muss ausgeschlossen werden
- IG Metall sieht die positive Wirkung von Geschlechterquoten als belegt
- Geschlechterquote führt zu Frauenförderung auf allen Ebenen
Berlin - Die IG Metall begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Regelungen der Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände auszuweiten. "Nur jedes elfte Vorstandsmitglied ist weiblich. Wenn keine Quoten gelten, steigt der Frauenanteil nur in homöopathischen Dosen. Eine Ausweitung und Sanktionen bei Nichterfüllung sind deshalb notwendig", sagte Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, am Mittwoch in Berlin anlässlich einer Tagung mit Aufsichtsräten und Betriebsräten zum Thema Quote. Eine "Zielquote Null" muss künftig ausgeschlossen werden. "Es gibt genug qualifizierte Frauen", betonte Benner.
Positive Wirkung entfaltet die seit 2015 bestehende gesetzliche Geschlechterquote für Aufsichtsräte in börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. "Die Quote wirkt. In den vergangenen vier Jahren ist der Frauenanteil sogar im männergeprägten Verantwortungsbereich der IG Metall in den Aufsichtsräten um 12 Prozentpunkte auf 34,9 Prozent gestiegen", sagte die Zweite Vorsitzende.
Notwendig ist eine Ausweitung der Regelungen auf weitere Unternehmen. Die Überlegungen, nicht börsennotierte Unternehmen mit einzubeziehen, begrüßt die IG Metall. "Am sinnvollsten wäre eine Anpassung, wonach der Schwellenwert der mitbestimmungspflichtigen Unternehmen auf 1.000 Beschäftigte abgesenkt wird", stellte Benner fest. Damit würde sich auch die Anzahl der Unternehmen, die die Geschlechterquote einhalten müssen, deutlich erhöhen. "Die Geschlechterquote ist ein Instrument, um die Unternehmen dazu zu bewegen, Frauenförderung auf allen Ebenen konsequent mitzudenken. Das steigert den wirtschaftlichen Gesamterfolg und ist eine Frage der Gerechtigkeit", sagte Benner.
Zur Unterstützung der IG Metall-Forderung nach mehr Frauen in Fach- und Führungspositionen haben die Tagungsteilnehmenden die eine Resolution "Wer die Besten will, kann auf Frauen nicht verzichten" verabschiedet.
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Letzte Änderung: 12.02.2020