Ferienarbeit 2020
Was ist bei einem Ferienjob zu beachten? Arbeiten dürfen Jugendliche ab 15 Jahren. Wenn sie noch zur Schule gehen, maximal vier Wochen pro Jahr. Wer noch keine 18 ist, darf nicht am Wochenende und nach 20 Uhr arbeiten. Schwere körperliche und gefährliche Arbeit ist in diesem Alter ebenfalls tabu. Damit die Ansprüche aus dem Tarifvertrag für die Beschäftigungszeit des Ferienjobs gelten, ist es wichtig, möglichst zu Beginn der (Ferien)Tätigkeit in die Gewerkschaft einzutreten. Rückwirkend gelten die tariflichen Vorteile einer Mitgliedschaft nicht mehr.
Ferienjob: Gewerkschaftsmitglieder bekommen mehr
Schüler und Studierende, die bei uns Mitglied sind, dürfen in Betrieben, die an die Metall-Tarife gebunden sind, nicht mit Billiglöhnen abgespeist werden. Sie haben Anspruch auf Tarifentgelt. Die Metalltarife gelten zum Beispiel in Metallbetrieben, wie Autowerken, in Stahlwerken, Textil- und Bekleidungsfirmen. Und wenn der Ferienjob mindestens einen (Kalender-)Monat dauert, stehen den Gewerkschaftsmitgliedern außerdem nicht nur die zwei Urlaubstage zu, die das Gesetz vorschreibt, sondern drei.
Voraussetzungen für eine Ferienbeschäftigung bei der Daimler AG
- Schüler/in, Student/in oder Überbrücker/in (zwischen Schule und Studium/Ausbildung/weiterführender Schule oder Bundesfreiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst)
- Mindestalter 18 Jahre
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Mindesteinsatzdauer 4 Wochen
Ferienarbeit - Standort Sindelfingen
Das Werk Sindelfingen sucht für den Zeitraum vom 04.05.2020 bis 28.06.2020
Ferienarbeiter, für die Tätigkeiten Montagearbeiten, Staplerfahren oder Unterstützung im Kundencenter. Die Ausschreibung läuft seit Anfang der Woche. Ohne Bewerbung oder nur durch eine Initiativbewerbung wird niemand
genommen. Jeder Interessent kann sich auf die entsprechende Ausschreibungsnummer bewerben - und zwar online unter: https://www.daimler.com/karriere/schueler/ferienjobs.
Letzte Änderung: 12.02.2020