100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz
Auf den Tag genau vor 100 Jahren am 04. Februar 1920 wurde das Betriebsrätegesetz erlassen. Das in der Weimarer Republik umstrittene, ja umkämpfte, Gesetz stieß bereits im Vorfeld seiner Verabschiedung auf erheblichen Widerstand. Die Nazis schafften das Gesetz und damit auch die demokratische Mitbestimmung 1934 ab. Sie etablierten eine nationale Organisation der Arbeit und steckten viele Betriebsräte als aktive Gewerkschafter ins Zuchthaus oder in Konzentrationslager.
Das in der Bundesrepublik 1952 verabschiedete Betriebsverfassungsgesetz knüpft unmittelbar an das Betriebsrätegesetz von 1920 an. Das Gesetz wurde 1972 und 2001 reformiert. Das Betriebsverfassungsgesetz stellt die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Betriebsrats dar und legt fest, in welchen Angelegenheiten der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. In der Bundesrepublik regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Mitbestimmung im Betrieb. Mehrere weitere Gesetze garantieren die Mitbestimmung von Beschäftigten in den Aufsichtsräten großer Unternehmen.
100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz
Der Deutsche Gewerkschaftsbund feiert das 100-jährige Jubiläum des Betriebsverfassungsgesetzes mit einem Festakt am 24. März 2020 in Berlin. Die Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler und Michael Kittner haben das Jubiläum zum Anlass genommen die Geschichte der Mitbestimmung bis in die heutige Zeit in einem Buch nachzuzeichnen, aber auch um sich mit aktuellen Gefährdungen auseinanderzusetzen. Die Buchvorstellung und Diskussion findet am 4. Februar 2020 im Mainforum in Frankfurt statt.
Mitbestimmung in der Daimler AG
Im Dezember 1945 fanden bei Daimler-Benz die ersten Wahlen zu Arbeiterräten statt. Diese ersten Betriebsräte sehen ihre wichtigste Aufgabe darin, die Entnazifizierung und Demokratisierung in den Werken durchzusetzen. Außerdem kämpften sie dafür, die Ernährungs- und Wohnsituation der Mitarbeiter zu verbessern. Von 1947 an sitzen erstmals Betriebsräte im Aufsichtsrat von Daimler-Benz, allerdings noch ohne Stimmrecht. Das ändert sich 1952, als der Bundestag das Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet. Es schreibt vor, dass die Belegschaft ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder wählt.*
Aktuell stehen die Aufsichtsratswahlen (für die Arbeitnehmervertreter) der Mercedes-Benz AG und Daimler Truck AG im Juni 2020 an. Hier wollen wir als IG Metall natürlich genauso wie bei der Daimler AG alle Sitze der Arbeitnehmerbank erlangen. Alle Beschlüsse und Bekanntmachungen der betrieblichen Wahlvorstände sind an den jeweiligen Standorten ausgehängt sowie teilweise im Daimler Social Intranet zu finden.
*Quelle: MB-Museum
Links:
PM: Christiane Benner: Mitbestimmung ist Grundvoraussetzung zur Gestaltung der Transformation
Mitbestimmung: Auf ins nächste Jahrhundert
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Betriebsverfassungsgesetz
Letzte Änderung: 04.02.2020