"Kleiner Autogipfel" zur Beschäftigung
Bei einem sogenannten "kleinen Autogipfel" der "Konzertierten Aktion Mobilität" diskutierten am 15. Januar im Bundeskanzleramt Vertreter der Bundesregierung und der betroffenen Landesregierungen mit Vertretern der Automobilindustrie, dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall und der IG Metall über die Lage der Beschäftigten im derzeit anlaufenden Umbruch der Automobilindustrie.
Themen waren Qualifizierung und Kurzarbeit im Strukturwandel, regionale strukturpolitische Initiativen und Finanzierungsprobleme kleiner und mittelständischer Unternehmen der Branche.
Die Bundesregierung sagte bei dem Treffen zu, sich nun schnell um diese Fragen zu kümmern und Entscheidungen herbeizuführen. Jörg Hofmann sprach nach dem Treffen von guten Gesprächen und forderte "in Kürze konkrete Ergebnisse".
Die IG Metall hatte sich im Vorfeld mit VDA und Gesamtmetall auf gemeinsame Vorschläge zur Sitzung der "Konzertierten Aktion Mobilität" am 15. Januar 2020 verständigt.
Außerdem hatten rund 7600 IG-Metall Betriebsräte einen "Aufruf an die Politik" in einer Unterschriftenaktion unterschrieben, mit eigenen Forderungen der IG Metall zur Unterstützung im Strukturwandel. Aufruf und Unterschriften wurden der Bundesregierung bei diesem Treffen übergeben.
Die IG Metall fordert unter anderem:
- Einen erleichterten Zugang zur Kurzarbeit und eine Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate.
- Die Entbürokratisierung des Qualifizierungschancengesetzes, so dass künftig ganze Beschäftigungsgruppen Anträge auf Maßnahmen stellen können;
- die Verlängerung des Transferkurzarbeitergeldes auf 24 Monate sowie die Ausweitung des Zugangs zu den Maßnahmen auf alle Beschäftigten, nicht nur für Ungelernte und Ältere.
- Neue Finanzierungsinstrumente für kleine und mittelständische Unternehmen, die trotz Zukunftsperspektive im Strukturwandel keinen Zugang mehr zu Kapital finden, um Wertschöpfungsketten zu erhalten.
- Neue Ansätze der regionalen Strukturpolitik um industrielle Cluster zu erhalten, in Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit, regionalen Weiterbildungsträgern, Unternehmen mit guten Weiterbildungsprogrammen und Betrieben mit Qualifizierungsbedarf, gegebenenfalls gefördert von Bund und Ländern.
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Letzte Änderung: 05.05.2020