Die Grundrente kommt
Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung bei der Grundrente geeinigt. Die IG Metall begrüßt den Kompromiss zur Grundrente. "Lebensleistung gehört anerkannt. Die Grundrente macht unser Rentensystem gerechter", sagte Jörg Hofmann in Berlin. Die Große Koalition habe ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Für Hans-Jürgen Urban ist es ein sozialpolitischer Fortschritt, dass die Blockade der Union durchbrochen wurde.
Was die Einigung bedeutet
Die Rente von Geringverdienern wird angehoben. Voraussetzung sind 35 Beitragsjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Kindererziehung und Pflegezeiten werden dabei angerechnet. Vor dem Erhalt der Grundrente steht laut Regierungsbeschluss eine automatische Einkommensprüfung. Darauf hatte die Union bestanden.
Anspruch auf volle Grundrente besteht bis zu einem Einkommen von 1250 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1950 Euro (Paare). Kapitalerträge werden dabei mitberücksichtigt.
Damit der Rentenaufschlag nicht durch Kürzungen beim Wohngeld aufgefressen wird, führt die Regierung für das Wohngeld einen Freibetrag ein.
Die Höhe der Grundrente errechnet sich so: Den Aufschlag erhält, wer zwischen 80 und 30 Prozent der Beiträge eines Durchschnittsverdieners geleistet hat. Für diese Personen wird die Rente für maximal 35 Jahre auf maximal 80 Prozent des Durchschnittsbeitrags hochgewertet. Von dem Zuschlag werden am Ende noch 12,5 Prozent abgezogen.
Lebensleistung gehört anerkannt
Jörg Hofmann, Vorsitzender der IG Metall: "Wir begrüßen den hart errungenen Kompromiss zur Grundrente. Nach 35 Arbeitsjahren darf niemand gezwungen sein, im Alter zum Sozialamt zu gehen. Lebensleistung gehört anerkannt. Die Grundrente macht unser Rentensystem gerechter. Die Große Koalition hat damit ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Zu tun bleibt bei der Rente genug: die Rentenversicherung muss zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut und das Rentenniveau angehoben werden. Der eigentliche Knackpunkt bei der Altersversorgung sind jedoch die Niedriglöhne. Hier muss angesetzt werden, um auskömmliche Renten zu ermöglichen."
Letzte Änderung: 15.11.2019