Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020

Tarifrunde Leiharbeit - Gute Arbeit in der Leiharbeit

14.11.2019 Arbeitgeber taktieren weiter - Keine Einigung in Sicht. Nur Mini-Fortschritte bei der dritten Tarifverhandlung für die Leiharbeit.

Am 12. November 2019 fand in Berlin die dritte Verhandlungsrunde für die Tarifverträge in der Leiharbeit statt. Nach dem die Arbeitgeber in der zweiten Tarifverhandlung nur mickrige Angebote machten, erwartete die DGB-Tarifgemeinschaft endlich ein deutlich besseres Angebot der Arbeitgeber, um die Verhandlungen voran zu bringen.

Nur geringe Fortschritte

Zwar waren wieder alle Themen Gegenstand der Gespräche, aber die Verhandlungen waren vor allem von kleinen Schritten und vielen Detailfragen geprägt. So gab es kein neues Angebot bei der Entgelthöhe und auch zu den geforderten einheitlichen Zuschlagsregelungen präsentierten die Arbeitgeber nur die alten Positionen. Lediglich beim Urlaub kam es nach langen Diskussionen zu Bewegung in Richtung der Forderungen der DGB-Tarifgemeinschaft.

Weiter keine Einigung in Sicht

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Auch in der dritten Verhandlungsrunde konnte wieder kein Durchbruch erreicht werden. Die DGB-Tarifgemeinschaft erwartet für die letzte Verhandlungsrunde eine grundlegende Änderung der Haltung der Arbeitgeber und endlich ein einigungsfähiges Angebot. Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert gute Arbeit in der Leiharbeit. Das haben die Beschäftigten verdient.

Zum Ende des Jahres 2019 laufen die Entgelttarifverträge für die Leiharbeit aus. Die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften fordern neben der Erhöhung der Löhne weitere Verbesserungen für ihre Mitglieder in der Leiharbeit.

DIE FORDERUNGEN DER IG METALL AUF EINEN BLICK

  • Erhöhung der Entgelte um 8,5% bei einer Laufzeit von 12 Monaten
  • Erhöhung der Jahressonderzahlungen: mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld, insgesamt in Höhe eines 13. Monatsgehalts, verknüpft mit einer Vorteilsregelung exklusiv für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften
  • Erhöhung der Urlaubstage: zunächst 28, nach dem 2. Jahr 30 Urlaubstage
  • Verbesserung der Zuschlagsregelungen: Leiharbeitsbeschäftigte sollen bessere und mindestens dieselben Zuschläge, etwa für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit erhalten wie die Beschäftigten der jeweiligen Entleihbetriebe

Letzte Änderung: 15.11.2019