Mehr Geld für die Haushaltskasse
Auch wenn noch nicht alle weitergehenden Forderungen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften bei der Reform aufgegriffen wurden, stellen die zum 1. Juli 2019 in Kraft getretenen Neuregelungen beim Kinderzuschlag (KIZ) einen spürbaren Fortschritt dar.
Der KIZ wurde stark verbessert und attraktiver. Mehr Haushalte, insbesondere nun auch mehr Alleinerziehende, haben künftig einen Anspruch. Die Leistung wird zudem erhöht und die Anspruchsprüfung vereinfacht. Deshalb kann es sich lohnen, sich über den KIZ zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.
Mehr Informationen in der Broschüre des DGB im Anhang zum Nachlesen.
Letzte Änderung: 13.08.2019