Sommerhitze bei der Arbeit
Kühlen Kopf bewahren
Natürlich gibt es Regeln zum Thema Hitze am Arbeitsplatz. Sie sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) festgeschrieben. Genaue Antworten bietet die damit verbundene Arbeitsstättenregel (ASR) 3.5. Diese unterscheidet zwei Arten der Temperatur: Raumtemperatur und Lufttemperatur. Die Grenzwerte sind klar festgelegt. Eine Raumtemperatur von über 26 Grad ist nur dann zulässig, wenn auch die Außentemperatur die 26 Grad-Marke überschritten hat und geeignete Sonnenschutzmaßnahmen installiert sind.
Klar geregelt ist auch, welche technischen Maßnahmen bei mehr als 26 Grad erfolgen müssen. Die ASR A3.5 kennt bei der Lufttemperatur in Räumen drei Temperaturschwellen, bei deren Überschreitung jeweils Maßnahmen zu treffen sind: 26 Grad, 30 Grad und 35 Grad. Bei der Auswahl der Maßnahmen hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Technische und organisatorische Maßnahmen haben dabei Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen.
Die ASR A3.5 definiert auch die Anforderungen an Thermometer, Messgenauigkeit oder Messpunkte. Wenn besondere betriebstechnisch bedingte Wärmeeinflüsse mit Belastungen durch Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung, Arbeitsschwere oder Bekleidung vorliegen, ist nicht allein die Temperatur maßgeblich, sondern vielmehr ein Klimasummenmaß.
Wasser satt!
Eine willkommene Erfrischung für alle Daimler-Beschäftigten ist dann das "Hitzewasser". Am Standort Sindelfingen gibt es das "Hitzewasser" seit 2014, das als Teil der Betriebsvereinbarung zum "Zukunftsbild Sindelfingen 2020+" vom Sindelfinger Betriebsrat ausgehandelt und realisiert wurde. Das allein reicht als Maßnahme gegen Sommerhitze jedoch nicht aus.
Erst bei über 30 Grad muss der Arbeitgeber tätig werden
Steigt die Raumtemperatur auf über 30 Grad an, müssen auf jeden Fall Maßnahmen zur Minderung der Beanspruchung ergriffen werden. Hier gilt: Die Auswahl unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Wird die 35 Grad-Marke überschritten, ist eine Produktionshalle ohne Maßnahmen wie etwa Luftduschen oder Entwärmungsphasen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Der Sindelfinger Betriebsrat mit seinem Ausschuss für Arbeitssicherheit, Umwelt und Gesundheit achtet auf die Einhaltung dieser Regeln.
Bereits seit 2016 sind im ganzen Sindelfinger Werk Cluster zur Messung der Temperaturen verteilt, die dreimal täglich messen, jeden Tag um 10:00, 14:00 und 18:00 Uhr. Die Messwerte können von den Beschäftigten abgerufen werden. Aktuell berät sich der Sindelfinger Betriebsrat mit dem Unternehmen, über weitere Maßnahmen, um der Sommerhitze an den Arbeitsplätzen entgegenzuwirken.
Carmen Schäfer, Betriebsrätin und Vorsitzende des Fachausschusses für Arbeitssicherheit, Umwelt und Gesundheit: In den letzten Jahren haben wir deutlich mehr mit Hitzeperioden zu kämpfen, auch die Zukunft scheint deutlich heißer zu werden. Es ist davon auszugehen, dass wir regelmäßig mehrere Monate mit sehr hohen Temperaturen zu bewältigen haben. Diese Erkenntnis muss sich auch auf Neu- und Umbauplanungen von Gebäuden auswirken, um langfristig gesunde Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
Tipps bei zu hohen Temperaturen für Produktion und Büro
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten) Fenster, Oberlichter und Glaswände mit einem effektiven Sonnenschutz ausrüsten
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung). In den Nachtstunden oder den frühen Morgenstunden für eine intensive Durchlüftung sorgen.
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
- Die Abschaltung oder Absenkung der Lüftungstechnik/ des Luftwechsels, die aus Energiespargründen eingeführt wurden, sind in dieser Zeit auszusetzen.
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Bereitstellung geeigneter Getränke (z.B. Trinkwasser)
Wichtige Informationen zu Regeln im Arbeitsschutz sowie zu den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bietet auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf ihrer Homepage.
Letzte Änderung: 01.07.2019