Projekt Zukunft
Die Entscheidung der Aktionäre für Projekt Zukunft ist am 22.05.2019 auf der ordentlichen Hauptversammlung gefallen. Mit 99,75% haben die Aktionäre der Umsetzung der neuen Aufstellung zugestimmt. Unter Dach und Führung der Daimler AG entstehen zwei neue operative Aktiengesellschaften: Die Mercedes-Benz AG für die Geschäftsfelder Cars und Vans und die Daimler Truck AG für die Geschäftsfelder Trucks und Buses.
Was bedeutet das für die Beschäftigten?
In der neuen Struktur gehen die meisten Arbeitsverhältnisse auf eine der neuen Sparten-AGs über. Das bedeutet, dass die Beschäftigte von einem Betriebsübergang nach § 613a BGB betroffen sind. Sie wechseln von der Daimler AG in die Mercedes-Benz AG beziehungsweise die Daimler Truck AG.
Für Beschäftigte die in der neuen Struktur für die Daimler AG als Dachgesellschaft arbeiten, findet kein Betriebsübergang statt, da sie die Daimler AG als Arbeitgeber behalten.
Die Mercedes-Benz AG und die Daimler Truck AG werden, genau wie die Daimler AG, mitbestimmte deutsche Aktiengesellschaften mit Sitz in Stuttgart sein.
Mit der Betriebsvereinbarung zum Projekt Zukunft ist ein in Deutschland einmaliger Interessenausgleich gelungen
Mit dem Abschluss der Gesamtbetriebsvereinbarung zum Projekt Zukunft im Dezember 2017 ist ein in Deutschland einmaliger Interessenausgleich gelungen. Die Beschäftigungssicherung bis zum Jahresende 2029 setzt ein wichtiges Zeichen für den Erhalt der Jobs in Deutschland. Das verhandelte Mitspracherecht bei der Fertigungstiefe gibt den Arbeitnehmervertretern dabei zum ersten Mal die Chance bei Neuinvestitionen und der Frage nach Eigen- oder Fremdbezug mitzureden.
Eckpunkte der Gesamtbetriebsvereinbarung "Zukunft Daimler"
- Zukunftssicherung 2030 - keine Betriebsbedingten Kündigungen bis 2030
- Sitz aller AGs ist und bleibt Deutschland
- Absichtserklärung: kein Verkauf der neuen Sparten
- Tarifbindung für alle bleibt wie bisher
- Erhalt der Standortstruktur
- Zukunftsinvestitionen von 35 Mrd. Euro in Deutschland
- Altersversorgung wird nicht sicherer: zu 90% ausfinanziert
- Ergebnisbeteiligung wie bisher bis mind. 2025
- Betriebsvereinbarungen gelten kollektiv weiter
- Stärkung Mitbestimmung bei der Frage Eigen-/Fremdvergabe
- Teilnahme am Firmenangehörigengeschäft weiter für alle Sparten möglich
- Betriebsübergangsschreiben und Transformationszusage
Wir als IG Metall haben diesen Interessenausgleich mit ausgehandelt und werden die notwendigen Tarifverträge hierzu beschliessen.
Und wer vertritt künftig meine Interessen?
Erhalt der Standortstrukturen durch die Bildung von Gemeinschaftsbetrieben:
- Lokale Betriebsvereinbarungen behalten auch in der neuen Struktur ihre Gültigkeit für alle Beschäftigten im jeweiligen Betrieb.
- Bestehende Konzern- und Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten auch in den neuen Gesellschaften kollektivrechtlich weiter.
Es wird einen unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrat (GBR) geben, der u.a. auch für die Mercedes-Benz AG und die Daimler Truck AG zuständig sein wird. Dadurch wollen wir auch weiterhin eine einheitliche und starke Interessenvertretung sicherstellen. Dies wird uns am besten gelingen, wenn wir einen starken Gesamtbetriebsrat haben, der mit einer Stimme und einem Mandat mit der Unternehmensleitung verhandeln kann. Daher werden wir einen unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrat durch einen entsprechenden Tarifvertrag gründen. Dies lässt das Betriebsverfassungsgesetz zu.
Weitere Informationen und Kontakt bei Fragen
Zentrale E-Mail-Adresse für allgemeine Fragen: projektzukunft@daimler.com
Zentrale E-Mail-Adresse für Fragen zum Betriebsübergang und zu Personalthemen: projektzukunft_hr@daimler.com
Letzte Änderung: 12.06.2019