Wer bekommt Weihnachtsgeld?

IG Metall: Frohe Weihnachten (Copyright: Foto[M] Konstantin Kamenetskiy/panthermedia.net)

26.11.2018 Weihnachtsgeld fällt nicht vom Himmel und schon gar nicht für alle!

Das Weihnachtsgeld ist eine betriebliche Sonderzahlung bzw. eine tariflich geregelte Einmalzahlung. Grundsätzlich steht Beschäftigten Weihnachtsgeld zu, wenn es im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgeschrieben ist. Allerdings können sich nicht alle Beschäftigten auf das zusätzliche Geld freuen, denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld noch eine gesetzliche Regelung über die Höhe. Diese Sonderzahlung ist also in vielen Betrieben vom "guten Willen" der Arbeitgeber abhängig.

Das Weihnachtsgeld kommt - bei Daimler - mit dem Novemberentgelt zur Auszahlung

Die Daimler AG bezahlt das Weihnachtsgeld allen Beschäftigten, obwohl ein Anspruch nur für IG Metall Mitglieder besteht. Somit ist das Weihnachtsgeld dank des IG Metall-Tarifvertrags gesichert! Vollen Tarifanspruch haben somit - in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit - alle Daimler-Beschäftigten, die am Auszahlungstag in einem aktiven Arbeitsverhältnis mit der Daimler AG stehen und das Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt haben. Ferner hat der Gesamtbetriebsrat eine "Freiwillige Betriebsvereinbarung über die Gewährung betrieblicher Sonderzahlungen in der Daimler Benz AG" mit dem Unternehmen abgeschlossen.

Die Leistungen werden nach folgender Staffelung gemäß Tarifvertrag gezahlt:

  • nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 25 % eines Monatsverdienstes
  • nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit: 35 % eines Monatsverdienstes
  • nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit: 45 % eines Monatsverdienstes
  • nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit: 55 % eines Monatsverdienstes
  • Sonderregelung: Azubis erhalten 55 % der jeweiligen Ausbildungsvergütung

Auch wer nicht mehr an den Weihnachtsmann glaubt, kann trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld haben!

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Mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland erhalten eine sogenannte Jahressonderzahlung des Arbeitgebers - besser bekannt als Weihnachtsgeld. Die Chancen sind jedoch unterschiedlich. So bekommen Männer 57 % häufiger Weihnachtsgeld als Frauen 49 %. Außerdem gibt es ein Gefälle zwischen West- und Ostdeutschland. Entscheidend ist es aber, ob in einem Unternehmen ein Tarifvertrag gilt, oder ob die Beschäftigten ohne Tarifbindung arbeiten müssen. In Betrieben mit Tarif erhalten 77 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld. In Betrieben ohne Tarif sind es nur 42 %.

Anhang:

Ratgeber Weihnachtsgeld

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Letzte Änderung: 26.11.2018