Arbeiten bei Hitze
Hitze ist nicht nur unangenehm, sie kann auch die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit senken. Der Arbeitgeber muss Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einrichten und unterhalten, dass die Beschäftigten gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. So weit so gut, doch wann liegt eine Gefahr vor und wo liegen die Grenzen?
Wieviel Schwitzen ist zumutbar?
Die Grenzen sind klar in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten zur Raumtemperatur ((ASR A3.5) festgelegt. Grundsätzlich gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten. Temperaturen über 26 Grad sind nur zulässig, wenn auch die Außentemperatur die 26 Grad-Marke überschritten hat und geeignete Sonnenschutzmaßnahmen installiert sind. Klar geregelt ist auch, welche technischen Maßnahmen bei mehr als 26 Grad erfolgen müssen.
Temperaturschwellen in der ASR
Die ASR A3.5 kennt bei der Lufttemperatur drei Temperaturschwellen, bei deren Überschreitung jeweils Maßnahmen zu treffen sind: 26 Grad, 30 Grad und 35 Grad. Steigt die Lufttemperatur trotz geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen auf über 26 Grad, sollen vom Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Bei der Auswahl hat der Betriebsrat mitzubestimmen.
Steigt die Lufttemperatur auf über 30 Grad an, müssen auf jeden Fall Maßnahmen zur Minderung der Beanspruchung ergriffen werden. Auch hier gilt: Die Auswahl unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Erst bei über 30°C muss der Arbeitgeber tätig werden
Wenn die Außenlufttemperatur über 26 °C beträgt, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von 26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. In Einzelfällen kann es gesundheitsgefährdend sein, bei über 26 °C zu arbeiten.
Dies ist etwa dann der Fall, wenn schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist, besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert, oder gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte, wie etwa Jugendliche, Ältere, Schwangere oder stillende Mütter im Raum arbeiten. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber hier aber noch nicht verpflichtet, tätig zu werden. Dies ist erst der Fall, wenn die Lufttemperatur im Raum 30 °C übersteigt. Dann muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung der Beschäftigten zu reduzieren.
Wird die 35 Grad-Marke überschritten, ist eine Produktionshalle ohne Maßnahmen wie etwa Luftduschen oder Entwärmungsphasen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Und bei Daimler?
Der Gesamtbetriebsrat mit seinem Ausschuss für Arbeitssicherheit, Umwelt und Gesundheit achtet auf die Einhaltung dieser und vielen anderen Regeln bei hohen Temperaturen.
Im Werk Sindelfingen gibt es zum Beispiel das "Hitzewasser", welches als Teil der Betriebsvereinbarung zum "Zukunftsbild Sindelfingen 2020+" vom Sindelfinger Betriebsrat verhandelt wurde.
Das Hitzewasser ist auch in vielen anderen Werken ein Teil der Zukunftsbilder und wurde jeweils von den örtlichen Betriebsräten ausgehandelt.
Wichtige Informationen zu den aktuellen Regeln im Arbeitsschutz sowie zu den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bietet auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf ihrer Homepage.
Letzte Änderung: 07.08.2018