Freie Tage statt Geld?
Wegweisend und "historisch" wird das Metall-Tarifergebnis 2018 zur Arbeitszeit genannt. Es sichert den Beschäftigten einen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg der Branche. Und steht für eine Zeitenwende. Bisher gab es Flexibilität bei den Arbeitszeiten vor allem zugunsten der Arbeitgeber. Der Tarifabschluss gibt nun auch den Beschäftigten mehr Flexibilität und mehr Selbstbestimmung bei den Arbeitszeiten. Sie haben erstmals einen Rechtsanspruch, selbst zu wählen und kürzer zu arbeiten, für sich selbst, für ihre Gesundheit, für ihre Familien.
Was ist die verkürzte Vollzeit und wer hat Anspruch darauf?
Beschäftigte in Vollzeit (35 Std. pro Woche sowie 40 Std. pro Woche) mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zwei Jahren haben ab dem 01. Januar 2019 Anspruch darauf, ihre persönliche Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden in der Woche zu reduzieren. Eine solche Reduzierung kann für mind. 6 Monte und bis zu 24 Monaten genommen werden. Danach wird automatisch in die alte Vollzeit zurückgekehrt, sofern nicht eine erneute Verkürzung beantragt wird.
Wo kann die Reduzierung der Vollzeit beantragt werden?
Die verkürzte Vollzeit muss beim zuständigen Personalbetreuer beantragt werden.
Der Anspruch auf verkürzte Vollzeit muss spätestens 6 Monate vor dem geplanten Beginn schriftlich beantragt werden.
Wer hat Anspruch darauf die Wahloption, das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) von 27,5 %, in 8 freie Tage umzuwandeln?
Pflege:
- 2 Jahre Betriebszugehörigkeit
- 2x Anspruch pro pflegebedürftigem Angehörigen ersten Grades (Eltern/Kind, Ehe-/Lebenspartner, Schwiegeltern)
- zur Pflege im häuslicher Umgebung ab Pflegegrad 1
Akutpflege
- Ankündigungsfrist 10 Tage, 8 freie Tage ab Folgemonat möglich
- Im Anschluss an Pflegezeit nach §2 Abs. 1 PflegeZG
- Ärztliches Attest, das Erreichung Pflegegrad 1 bescheinigt
3-Schicht, Nachtschicht
- Betriebszugehörigkeit 5 Jahre, davon letzte 3 Jahre überwiegend in Drei- oder Nachtschicht und voraussichtlich im nächsten in entsprechender Schicht beschäftigt
- Wiederholbar solange im Folgejahr in Drei- oder Nachtschicht gearbeitet wird
Wechselschicht
- Einführungsjahr 2019: Betriebszugehörigkeit 15 Jahre und 10 Jahre in Schicht beschäftigt
- Ab 2020: Betriebszugehörigkeit 7 Jahre und 5 Jahre in Schicht beschäftigt
- Wiederholbar solange im Folgejahr in Wechselschicht gearbeitet wird.
Kind
- 2 Jahre Betriebszugehörigkeit
- 2xiger Anspruch pro Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr im eigenen Haushalt
Bis wann und wo muss ich meinen Anspruch auf die Wahloption beantragen?
Spätestens bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr beim zuständigen Personalbetreuer.
Können die beiden Modelle (verkürzte Vollzeit und T-ZUG-Wahloption) kombiniert werden?
Beschäftigte, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können ab 2019 in verkürzte Vollzeit bis auf 28 Stunden gehen und zusätzlich die 8 Tage tarifliche Freistellungszeit wählen.
Letzte Änderung: 21.06.2018