Einheitlicher Datenschutz

Vorschaubild

25.05.2018 Seit dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) trat am 25. Mai in Kraft. Sie schafft einen einheitlichen Datenschutzstandard für alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Union. Die Datenschutzgrundsätze sind: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit.

Worum es geht

Die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten wurden EU-weit vereinheitlicht - unabhängig davon, ob diese Daten von Unternehmen oder öffentlichen Stellen verarbeitet werden. Die EU-DSGVO sieht vor, dass bestimmte Aspekte des Datenschutzes ergänzend von den Ländern konkretisiert werden können. Dies betrifft zum Beispiel auch den Arbeitnehmerschutz. In Deutschland tritt deshalb gemeinsam mit der EU-DSGVO das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft.

Deutlich verschärft wurden die Anforderungen an den Datenschutz in Unternehmen. Diese müssen nun haarklein dokumentieren, woher Daten kommen, wer sie weiterverarbeitet und wo und an welchen Stellen sie im Unternehmen oder bei externen Dienstleistern gespeichert sind. Für die Datenverarbeitung im Betriebsrat gelten besondere Bedingungen. Gestärkt wurden ebenfalls die Verbraucherrechte.

Die EU-DSGVO soll auch der zunehmenden Digitalisierung und der rasanten Entwicklung des Internets gerecht werden. Mit der DSGVO setzt die EU ein starkes Signal für einen Datenschutz, der sich vor allem an den Interessen des Einzelnen orientiert.

Datenschutz bei Daimler

Der Daimler-Konzerndatenschutz koordiniert weltweit den Datenschutz und wirkt auf die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und internen Standards, wie z.B. die Konzernrichtlinie Datenschutz hin. Durch Prüfungen wird die Einhaltung der Datenschutzvorschriften regelmäßig kontrolliert.

Informationen für Beschäftigte rund um die EU-DSGVO gibt es auf den Intranet-Seiten des Konzerndatenschutzes.

Letzte Änderung: 13.07.2018