Aufsichtsratswahl 2018
Alle 5 Jahre werden die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gewählt. Die Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat setzt sich aus 7 betrieblichen Vertretern aus den deutschen Daimler-Standorten (davon 1 Vertreter der Leitenden Angestellten) und 3 Gewerkschaftsvertretern zusammen. Die 10 weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären gewählt.
So wird gewählt!
Die Wahl erfolgt in Großbetrieben nicht direkt, sondern über sogenannte Wahldelegierte in einer Listenwahl. Jeder Wähler hat 1 Stimme, mit der für eine der 3 Listen der Wahldelegierten gestimmt werden kann. Die rund 750 Wahldelegierten wählen dann am 4. April 2018 die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Wer ist wahlberechtigt, wer nicht?
Alle wahlberechtigten Beschäftigten sind aufgerufen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und die Demokratie im Betrieb zu leben. Hierzu müssen die Wählerinnen und Wähler ihren Werksausweis mitbringen!
Wahlberechtigt bei der Wahl der Wahldelegierten
- Kranke und beurlaubte Arbeitnehmer (einschl. Mutterschutz)
- Montage- und Außendienstmitarbeiter
- Teilzeitbeschäftigte, Arbeit auf Abruf
- Tele-Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Umschüler
- Volontäre
- Praktikanten/ Diplomanden / Doktoranden
- Personen in ruhenden Arbeitsverhältnissen z.B. Elternzeit, Pflegeurlaub
- Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer
- Nach Schichtregelung freigestellte Beschäftigte
- Arbeitnehmer, die befristet ins Ausland entsandt sind (Expatriates)
- Grenzgänger
- Leiharbeiter ab 3 Monate Einsatzdauer im Betrieb
Nicht wahlberechtigt sind:
- Beschäftigte unter 18 Jahre
- Fremdfirmenbeschäftigte / Werksverträgler
- Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
- In Auslandsgesellschaften tätige Beschäftigte (mit Ausnahme Expatriates)
- Beschäftigte in Familienzeit mit Wiedereinstellungszusage/Pflegepause
- Beschäftigte, die mit der GBV Qualifizierung ausgeschieden sind
Die Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und zu beraten. Er bestellt die Vorstandsmitglieder, kann sie entlassen und muss den Jahresabschluss genehmigen. Auch wenn die normale Geschäftstätigkeit allein dem Vorstand obliegt, so sind wesentliche operative Maßnahmen und Geschäfte von der Entscheidung des Aufsichtsrats abhängig. Hierzu zählen insbesondere die Einrichtung und Verlegung von Produktionsstätten, der Kauf und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen und die Operative Planung.
Aufsichtsratsbezüge
Die Aufsichtsratsbezüge werden auf der Hauptversammlung von den Aktionären beschlossen. Die betrieblichen und gewerkschaftlichen Arbeitnehmervertreter der IG Metall sind verpflichtet, gemäß der IG Metall-Satzung und nach den Bestimmungen des DGB den überwiegenden Teil der Gelder an die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung abzuführen. Über die korrekte Abführung ihrer Vergütungen müssen die gewerkschaftlichen Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der IG Metall Rechenschaft ablegen.
Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB. Sie berät Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten, finanziert Forschungsvorhaben, unterstützt derzeit etwa 1.500 Studierende aus Arbeitnehmerhaushalten mit Stipendien und unterhält mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) und dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) eigene Forschungseinrichtungen.
Die Aufsichtsratsvergütungen von Gewerkschaftern nützen also in erster Linie Studierenden bzw. fördern die Beratung und Forschung im Sinne der abhängig Beschäftigten.
Briefwahl
Wahlberechtigte Beschäftigte, die zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Betrieb anwesend sind, haben die Möglichkeit, beim jeweiligen Wahlvorstand die Zusendung von Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte, die an den Wahltagen Urlaub beantragt haben oder aufgrund von Terminen an diesen Tagen nicht im Werk sind sowie für Beschäftigte in Mutterschutz/Elternzeit und Langzeitkranke. Die Unterlagen müssen schriftlich, z. B. per Mail, angefordert werden.
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Letzte Änderung: 22.02.2018