Was ist ein Tarifvertrag?
Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Sie regeln die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen. Verhandlungs- und Vertragspartner sind die Gewerkschaften und die Arbeitgeber.
Für wen gelten Tarifverträge?
Nur Mitglieder von Gewerkschaften haben einen verbindlichen rechtlichen Anspruch auf tarifliche Leistungen. Für alle anderen gelten die gesetzlichen Regelungen - und die sind oft schlechter. In der Praxis übertragen Arbeitgeber die Tarifverträge aber meist auf die ganze Belegschaft. Im Konfliktfall haben Nichtmitglieder aber keinen rechtlichen Anspruch auf diese Leistungen.
Was regelt der Tarifvertrag?
Gewerkschaften und Arbeitgeber sind Vertrags- und Verhandlungspartner. Bei Flächentarifverträgen verhandeln Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden. Der Flächentarifvertrag gilt für alle Unternehmen, die Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband sind und sich zur Tarifbindung bekennen.
Es gibt zwei Arten von Tarifverträgen. Den sogenannten Manteltarifvertrag, dieser regelt Arbeitszeiten, Urlaub, Entgeltfortzahlung, vermögenswirksame Leistungen und Ähnliches. Er hat eine Laufzeit von mehreren Jahren. Und den Entgelt-Tarifvertrag, dieser regelt was die Beschäftigten verdienen. Er wird meist für eine kürzere Zeit abgeschlossen. Zusätzlich gibt es Verträge mit Sonderregelungen, zum Beispiel zur Qualifizierung oder zur Altersteilzeit.
Was bringt mir ein Tarifvertrag?
Beschäftigte mit Tarif müssen bei Bezahlung, Arbeitszeit und Urlaub keine Willkür fürchten. Sie haben rechtsverbindliche Ansprüche. Tarifverträge sorgen also für Sicherheit und Klarheit. Mit Tarifvertrag ist vieles besser: Die Einkommen sind höher, die Arbeitszeiten sind geregelt und kürzer, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind garantiert und vieles mehr.
Letzte Änderung: 06.12.2017