Alle Jahre wieder!

IG Metall: Frohe Weihnachten (Copyright: Foto[M] Konstantin Kamenetskiy/panthermedia.net)

27.11.2017 Auch wer nicht mehr an den Weihnachtsmann glaubt, kann trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Wem steht diese Sonderzahlung zu?

Mit dem Entgelt im November kommt das Weihnachtsgeld. Manchmal heißt es auch Weihnachtsgratifikation oder -prämie, Jahresabschlussvergütung oder Erfolgsbonus gemeint ist aber dasselbe.

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Wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld fällt nicht vom Himmel und schon gar nicht für alle! Grundsätzlich steht Beschäftigten Weihnachtsgeld zu, wenn es im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgeschrieben ist. Allerdings können sich nicht alle Beschäftigten auf das zusätzliche Geld freuen, denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld noch eine gesetzliche Regelung über die Höhe. Diese Sonderzahlung ist also in vielen Betrieben vom "guten Willen" der Arbeitgeber abhängig.

Weihnachtsgeld bei Daimler dank des IG Metall-Tarifvertrags gesichert

Die Daimler AG bezahlt das Weihnachtsgeld allen Beschäftigten, obwohl ein Anspruch nur für IG Metall Mitglieder besteht. Somit ist das Weihnachtsgeld dank des IG Metall-Tarifvertrags gesichert! Vollen Tarifanspruch haben somit - in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit - alle Daimler-Beschäftigten, die am Auszahlungstag in einem aktiven Arbeitsverhältnis mit der Daimler AG stehen und das Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt haben. Ferner hat der Gesamtbetriebsrat eine "Freiwillige Betriebsvereinbarung über die Gewährung betrieblicher Sonderzahlungen in der Daimler Benz AG" mit dem Unternehmen abgeschlossen.

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Die Leistungen werden nach folgender Staffelung gemäß Tarifvertrag gezahlt:

  • nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 25 % eines Monatsverdienstes
  • nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit: 35 % eines Monatsverdienstes
  • nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit: 45 % eines Monatsverdienstes
  • nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit: 55 % eines Monatsverdienstes
  • Sonderregelung: Azubis erhalten 55 % der jeweiligen Ausbildungsvergütung
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Weihnachtsgeld bekommen 55 Prozent der Beschäftigten. Entscheidend ist vor allem, ob ein Tarifvertrag angewendet wird. Von den Beschäftigten, die in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten, können sich 74 Prozent über eine Sonderzahlung freuen.

Für einzelne Branchen ist der Anspruch in den Tarifverträgen unterschiedlich geregelt. Wer erfahren will, was ihm genau zusteht, findet die Antwort darauf unter: www.igmetall.de > Tarif > Tarifspecials oder im IG Metall-Ratgeber "Weihnachtsgeld".

Anhang:

Ratgeber Weihnachtsgeld

Ratgeber Weihnachtsgeld

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Letzte Änderung: 24.11.2017