Betriebsratswahl 2018
Die IG Metall-Vertrauensleute am Standort wählen im Vorfeld die Zusammensetzung der Liste, mit der die IG Metall hier bei der Betriebsratswahl antreten wird. Bereits im Mai dieses Jahres wurden der Vorsitzende des Betriebsrats Sindelfingen Ergun Lümali und sein Stellvertreter Andreas Schwandt auf der Vollversammlung der Vertrauensleute auf die ersten zwei Plätze der IG Metall-Liste gewählt.
Im Juli waren dann unsere sieben Koordinationsausschussvorsitzenden an der Reihe. Sie stellten sich den Vertrauensleuten in ihren Bereichen in geheimen Wahlen und wollten wissen, ob sie weiterhin das Vertrauen ausgesprochen bekommen. Alle wurden mit absoluter Mehrheit in ihrem Amt bestätigt und platzieren sich nun auf den vorderen Plätzen der IG Metall-Liste.
Wie wird gewählt?
Die IG Metall bevorzugt generell die Durchführung einer Personenwahl oder Mehrheitswahl. Aber sobald auch nur eine Liste beim betrieblichen Wahlvorstand eingereicht wird, muss laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Listenwahl erfolgen. Das war am Standort Sindelfingen in der Vergangenheit immer der Fall. Deshalb stellt die IG Metall auch dieses Mal eine gemeinsame Liste auf.
Die Listenwahl bietet den Vorteil, dass jeder Bereich im Betrieb angemessen repräsentiert wird, da bei der Aufstellung darauf geachtet wird, dass Angestellte, Beschäftigte der Produktion und alle anderen Bereiche entsprechend vertreten sind. Die Vertrauensleute können großen Einfluss auf die Liste ausüben. Sie wissen am besten, ob ihr Betriebsrat engagiert ist und sich den Belangen der Belegschaft annimmt.
Die Betriebsratswahl erfolgt dann nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Im Gegensatz zur Mehrheitswahl geht es darum die abgegebenen Stimmen möglichst spiegelbildlich in Mandate umzurechnen. D.h. eine Liste, die bei einer Wahl 30 % der gültig abgegebenen Stimmen bekommt, soll auch etwa 30 % der zu vergebenden Sitze im Betriebsrat erhalten.
Wer darf wählen?
Alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen zur Wahl gehen. Zeitarbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. (§7 BetrVG)
Letzte Änderung: 11.11.2017