Werk Sindelfingen - Sozialwahl 2017
Über 51 Millionen Versicherte bestimmen alle 6 Jahre bei der Sozialwahl darüber, wer bei Rente und Gesundheit die wichtigen Entscheidungen trifft. Bei den Sozialwahlen werden die Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungen (SV) gewählt. Ob es um die gerechte Verteilung der Kosten, gute Beratung und Bürgernähe, Arbeitsschutz, umfassende Reha-Maßnahmen, bezahlbare Gesundheitsversorgung oder eine sichere Altersrente geht - bei allen Entscheidungen, ist die Stimme der Selbstverwaltung entscheidend.
"Für Versicherte und Rentner wichtige Entscheidungen werden nicht vom Staat, sondern von der Selbstverwaltung getroffen. Soziale Selbstverwaltung ist gelebte Demokratie durch ehrenamtliches Engagement", so Ergun Lümali, Betriebsratsvorsitzender am Standort Sindelfingen. "Deshalb ist es wichtig, hier mitzuentscheiden und zu wählen, für eine solidarisch finanzierte Krankenversicherung, eine gute und sichere Rente sowie für umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz."
Wo wird gewählt!
Die IG Metall kandidiert eigenständig bei dem Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), bei der Techniker Krankenkasse (TK), der Barmer GEK und der DAK-Gesundheit, bei der Metall Berufsgenossenschaft Holz und Metall und der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse. Bei anderen Kassen und bei regionalen Rentenversicherungen kandidiert die IG Metall auf Gemeinschaftslisten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Oft einigen sich die Versichertenvertreter auf eine gemeinsame Liste - sog. Friedenswahl. Dann ist keine weitere Wahl nötig. Kommt es zu keiner Einigung, findet eine Urwahl statt, und zwar immer per Brief. Alle Versicherten ab 16 Jahren (ausgenommen mitversicherte Familienmitglieder) bekommen ihre Wahlunterlagen im Zeitraum vom 22. April bis 11. Mai zugestellt. Dann heißt es: Wählen gehen und mitbestimmen!
Unsere Kandidaten zur (Ur-)Wahl
Für die Sozialwahl 2017 steht nunmehr fest bei der DRV Bund (Liste 7) und DRV Saarland (Liste 3), der Techniker Krankenkasse (Liste 3), der DAK Gesundheit (Liste 5), der Kaufmännische Krankenkasse (Liste 3) und der Handelskrankenkasse (Liste 4) sowie im Herbst bei der BARMER Ersatzkasse wird es Urwahlen geben.
Die IG Metall ist dort mit ihren erfahrenen Kandidatinnen und Kandidaten vertreten. Diese sind oftmals Betriebsratsmitglieder. Sie kennen sich aus und setzen sich für gute und bedarfsgerechte Lösungen ein, können Interessen vertreten und verstehen es, Einzelnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Kandidaten sind also Experten. Als Experten der Arbeitswelt wissen sie genau, wo die Beschäftigten "der Schuh drückt", und bringen sich mit praxisnahen Vorschlägen, etwa auf den Feldern Prävention und Rehabilitation, ein.
Friedenswahl erfolgreich
Bei 151 der insgesamt 161 Sozialversicherungsträger finden Friedenswahlen statt, d.h. die Versichertenvertreter haben sich auf gemeinsame Listen geeinigt. Die gewerkschaftlichen Kandidatinnen und Kandidaten bei AOK, Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskassen (IKK) sowie BG Holz Metall und BG ETEM sind also mit Ablauf der Wahl am 31. Mai 2017 gewählt. Die konstituierenden Gremiensitzungen sind für den Herbst dieses Jahres terminiert. Dort wird dann über die Zusammensetzung der Ausschüsse und ggf. Beiräte sowie Versichertenälteste entschieden.
Experten aus Sindelfingen
Ehrenamtlich kandidierten aus dem Sindelfinger Betriebsrat für die Vertreterversammlung der BG Holz und Metall: Carmen Schäfer und Halil Cengiz; für den Verwaltungsrat der Daimler BKK: Denise Rumpeltes und Alexander Kozun und für den Bezirksrat der AOK Böblingen: Ergun Lümali, Monika Tielsch, Peter Niederlohmann und Thomas Spohr auf den Listen der IG Metall.
Die Sozialwahl 2017 ist nach der Bundestagswahl und Europawahl mit über 51 Millionen Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland. Allein 2016 betrug der Etat der Sozialversicherungen 625,6 Milliarden Euro. Der Bundeshaushalt war mit 317 Milliarden Euro nur etwa halb so groß.
Links:
Sozialwahl und Selbstverwaltung - wie funktioniert das?
Das sind die Kandidaten der IG Metall
Portal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Sozialwahl 2017
Letzte Änderung: 05.04.2017