Sozialwahl 2017
Was ist Sozialwahl?
Bei der Sozialwahl können Versicherte darüber bestimmen, wer ihre Interessen in den Entscheidungsgremien der Sozialversicherungen vertritt. Sie findet alle 6 Jahre statt. Das ist quasi die andere Hälfte der Mitbestimmung: soziale Mitbestimmung!
Wie funktioniert die Sozialwahl?
Bei den meisten Sozialversicherungen einigen sich die Arbeitnehmerorganisationen auf eine gemeinsame Liste, dann ist keine Wahlhandlung erforderlich. Das ist z. B. bei Betriebskrankenkassen der Fall oder bei den AOKen. Konkurrieren in
einer Renten- oder Krankenversicherung mehrere Organisationen um die Mandate, findet eine Briefwahl statt. Zu einer solchen Urwahl kommt es nun bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung Saarland und bei den
Ersatzkassen TK, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und BARMER.
Warum ist Sozialwahl-Aktivierung im Betrieb wichtig?
Die Sozialwahl ist kein "Selbstläufer". Sie ist zum einen kaum bekannt - die Wahlbeteiligung liegt bei 30 Prozent. Zum anderen bringen viele Menschen IG Metall und Sozialversicherung kaum miteinander in Verbindung. Sie wissen nicht,
dass die IG Metall dort in den Gremien vertreten ist und sich für guten sozialen Schutz engagiert.
Zudem kandidieren bei der DRV Bund und den traditionellen Angestellten-Ersatzkassen so genannte "Versichertengemeinschaften", deren Status als Vertretungsorganisation der Beschäftigten und Rentner zweifelhaft ist. Oftmals beschränkt sich deren Rolle ausschließlich darauf, Plätze in den Gremien der Selbstverwaltungen zu besetzen. Nach außen und gegenüber der Politik sind sie kaum in der Lage, Arbeitnehmerinteressen wirksam zu vertreten.
Für einen Wahlerfolg der IG Metall ist es deshalb wichtig, im Betrieb und im privaten Umfeld für die Sozialwahl zu werben! Alle sollen wissen: Wenn der Wahlbrief kommt, heißt es: Liste IG Metall wählen!
Letzte Änderung: 09.02.2017