Werk Kassel - VKinformativ Oktober
Jedem Beschäftigten steht pro Jahr eine Woche Bildungsurlaub zu.
Dieser ist einmalig von einem ins andere Jahr übertragbar wenn er nicht genommen wurde. Anträge auf Übertragung des Bildungsurlaubs bekommt ihr bei Euren Bereichsbetriebsräten.
Ich möchte Euch daran erinnern, dass Ihr bis zum 18.12.2016 Euren Bildungsurlaubsanspruch aus dem Jahr 2016 in das Jahr 2017 übertragen könnt, sofern noch nicht genommen.
Das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen, die Bildungsurlaub von 2015 übertragen haben und in 2016 nur eine Woche in Anspruch genommen haben! Die Anträge müssen von uns noch in diesem Jahr an den HR-Bereich weitergeleitet werden. Formulare gibt es bei allen Bereichsbetriebsräten der IG Metall.
Gez.
Bülent Durmusoglu
Bildungsbeauftragter
Letzte Änderung: 25.11.2016