Werk Wörth - Durchblick Extra April 2016
Zukunftsbild Germersheim 2021
Das Verhandlungsergebnis
In den Verhandlungen mit der Unternehmensleitung wurde vor allem die Beschäftigung im GLC Germersheim abgesichert. So konnte zum Beispiel die Mindestanzahl der Beschäftigten im gewerblichen Bereich festschrieben werden. 99 Kolleginnen und Kollegen mit befristeten Arbeitsverträgen werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Die Höchsteinsatzdauer für Leiharbeit wurde begrenzt, um dauerhafter prekärer Beschäftigung vorzubeugen. Durch Regeln für die Übernahme in unbefristete Arbeitsverhältnisse haben wir Perspektiven für Leiharbeitnehmer geschaffen. Die geforderten Fremdvergaben außerhalb des Standortes Germersheim konnte zum größten Teil abgewehrt werden, ebenso die Angriffe auf tarifvertragliche Bestandteile. Aus Sicht der IG Metall ist das ein tolles Ergebnis für die Zukunft des GLC und seine Belegschaft.
- Sukzessive Fremdvergabe der Nachschublager. Ettlingen frühestens ab 2018.
- Leistungsgraderhöhung für alle GSP/OGO-MA statt 3% nur um 0,8%.
- Anpassung der ASC-Regelung zur Umsetzung der 4-Hub-Strategie, Laufzeit bis 31.12.2022.
- Zusätzliche Investitionen in den Standort Germersheim in Höhe von mindestens 60 Millionen Euro.
- Umsetzung der Betriebsvereinbarung Gleitzeit.
- Keine Samstage als Regelarbeitstage, aber 4 Pflicht-Samstage pro Mitarbeiter pro Jahr.
- Keine Erhöhung der IRWAZ von 37 auf 39 Stunden ohne Entgeltausgleich.
- Keine Veränderungen bei der Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen.
- Keine stufenweise Anrechnung von Tariferhöhungen und keine Absenkung der Entgeltlinie.
- Keine Anrechnung von Qualifizierungstagen.
- Keine Reduzierung der Anzahl der Betriebsversammlungen.
- Bedarfsgerechter Einsatz von Ferienarbeitern.
- Weiterhin Flexipool.
- Perspektiven für Beschäftigte in Arbeitnehmerüberlassung durch Bandbreiten- und Übernahmeregeln.
- Beschäftigungssicherung für 99 Befristete durch unbefristete Übernahme.
- Beschäftigungssicherung für mind. 1.250 Stamm-AK im gewerblichen Bereich.
Letzte Änderung: 13.09.2017