GBR News - Altersteilzeit

Altersteilzeit

11.12.2015 Die Altersteilzeit wird ab 1. Januar 2016 individueller und flexibler. Ausgehend vom Tarifvertrag konnten attraktive betriebliche Regelungen vereinbart werden.

Anfang des Jahres 2015 hatten die Metaller einen neuen Altersteilzeit-Tarifvertrag erstritten. Allen, die sich dafür engagiert haben, dass die Altersteilzeit weitergeführt wird und bei den Kundgebungen der Tarifrunde 2015 vor den Werkstoren standen, gilt nochmals großer Dank!

Altersteilzeit

Jetzt, am Ende des Jahres stehen nun auch die Regelungen zur betrieblichen Umsetzung fest. Erst damit "lebt" der Tarifvertrag in der Praxis. Dabei konnte der Gesamtbetriebsrat die Altersteilzeit noch deutlich attraktiver machen als tariflich vorgesehen.

Kernforderung der Arbeitnehmerseite war, dass die Altersteilzeit (ATZ) auch an die sogenannte "Nahles-Rente" - also die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren bei 45 Versicherungsjahren - heranreicht und damit keine Lücke beim Übergang in diese gesetzliche Rente entsteht. Das ist uns gelungen.

Im Unternehmen liegt die ATZ-Quote bei 7,7 Prozent und damit deutlich über dem tariflichen Anspruch von 4 Prozent. Uns war in den Verhandlungen ganz wichtig, die bisherige Anzahl an ATZ-Verträgen abzusichern.

Wir sind stolz auf das Ergebnis, das wir als Gesamtbetriebsrat erzielen konnten:

Altersteilzeitmodelle

Unsere Altersteilzeit wird ab 1. Januar 2016 mehr Modelle bieten, um den Übergang in die Rente flexibler und individueller zu gestalten.

  • Modell 1

Modell 1 bildet das bereits heute bekannte Modell der ATZ ab: Es gilt ab 57 Jahren und 35 Versicherungsjahren mit einer Laufzeit von maximal 6 Jahren bis zum frühestmöglichen Rentenzugang mit max. 63 Jahren.

Wer einen ATZ-Vertrag nach Modell 1 abschließt, der geht 2016 mit 57 Jahren in die ATZ und mit 63 in die frühestmögliche Rente. Dabei muss ein Rentenabschlag in Kauf genommen werden. Dafür wird aber eine Abfindung von maximal 6.000 Euro gewährt.

  • Modell 2

Das neue Modell 2 eröffnet für Kolleginnen und Kollegen mit 45 Versicherungsjahren die Möglichkeit, den abschlagsfreien Rentenzugang ab 63 Jahren zu erreichen. Es hat ebenfalls eine Laufzeit von maximal 6 Jahren.

Der Einstieg läge für den Jahrgang 1959 bei 58 Jahren und 2 Monaten, d. h. die ATZ beginnt hier 2017. Da keine Rentenabschläge anfallen, wird bei diesem Modell keine Abfindung gezahlt.

  • Modell 3

Das ebenfalls neue Modell 3 ist ein Spät-Modell ab 60 Jahren bis maximal 65 Jahre. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre. Da es nicht an den abschlagsfreien Rentenzugang heranreicht, wird eine Abfindung von maximal 3.000 Euro gewährt.

Dieses Modell wird nur über örtliche Sonderkontingente ermöglicht. Alle Modelle werden wie bisher auch auf die besonderen Altersgrenzen bei Schwerbehinderten angepasst.

Individuelle Wahlmöglichkeiten

Insgesamt ist gelungen, mit der neuen Regelung mehr individuelle Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Neben den Blockmodellen "Arbeitsphase-Ruhephase" gibt es außerdem jetzt auch die Möglichkeit der echten, unverblockten Altersteilzeit.

Schichterregelung wird ausgesetzt - Übergangsregelung vereinbart

Da jetzt mehrere Zugangsmodelle geschaffen wurden, wird die Schichterregelung für die Dauer der Vereinbarung ausgesetzt.
Dennoch: Wer die Voraussetzungen erfüllt und bereits geplant hatte, 2016 die Schichterregelung in Anspruch zu nehmen, kann dies auch tun.

  • In diesem Fall müssen sich die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bis zum 18. Dezember 2015 beim Personalbereich melden!

Weitergabe von Tariferhöhungen

Anders als bisher sieht der Tarifvertrag die 100-prozentige Weitergabe der Tariferhöhung in der Ruhephase vor. Dem wird nun auch bei Daimler gefolgt. Die Umsetzung erfolgt allerdings kostenneutral. Deshalb wird dies an anderer Stelle bei Aufstockungsleistungen kompensiert.

Anpassung der Bruttoaufstockungsprozentsätze

Die Bruttoaufstockungsbeträge liegen in allen Einkommensgruppen weiterhin mindestens auf und zum größten Teil deutlich über den tariflichen Linien. Wir haben eine optimale Bruttoaufstockungslinie für alle unsere Beschäftigten durchgesetzt. Somit ist die Daimler-ATZ weiterhin deutlich attraktiver als die tarifvertragliche ATZ.

Für wen gilt die neue Regelung?

Natürlich stellen nun viele Kolleginnen und Kollegen, die die Altersteilzeit bereits unterschrieben haben, die Frage, ob ihre Verträge auf die neue Altersteilzeit umgestellt werden können. Diese Forderung hatte der Gesamtbetriebsrat bereits in den Verhandlungen eingebracht. Da dem Unternehmen aber der Verwaltungsaufwand für die Rückabwicklung der Verträge deutlich zu hoch erschien, wurde das kategorisch abgelehnt. Wer die neue ATZ in Anspruch nehmen will, muss zwei Bedingungen erfüllen: Die ATZ muss ab 1. Januar 2016 beginnen und man darf nicht bereits einen ATZ-Vertrag unterschrieben haben.

Regelungen für Niederlassungen, Truck Stores und Logistik Center

In den Niederlassungen, Truck Stores und Logistik Centern der Daimler AG gelten andere tarifliche Grundlagen. Dies machte einige abweichende Regelungen notwendig. In Summe konnten der GBR und die Niederlassungskommission erreichen, dass - von gewissen Ausnahmen beim tariflichen Anspruch abgesehen - die Daimler-ATZ auch in diesen Bereichen gilt und in ausreichender Anzahl Kontingente bereit gestellt werden.

Fazit

Wir konnten absichern, dass man über die Altersteilzeit in die abschlagsfreie Rente kommt. Es gibt nun bei Daimler mehr individuelle Wahlmöglichkeiten. Materiell haben wir das hohe Niveau der Altersteilzeit abgesichert. Ab 01. Januar 2016 geht es in die Umsetzung.

Letzte Änderung: 16.12.2015