GBR News - Altersteilzeit
Seit März 2015 liegt ein neuer Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente vor. Bis die Beschäftigten tatsächlich von den Verbesserungen profitieren, müssen Gesamtbetriebsrat und Unternehmensleitung aber noch einmal Hand anlegen: Die gültige Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit (ATZ) ist zu überprüfen und an den neuen Tarifvertrag anzupassen.
Letzte Änderung: 15.07.2015