Allgemeine Informationen
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung in der Daimler AG Mercedes-Benz Werk Mannheim und EvoBus GmbH am Standort Mannheim
Wahltag und Wahllokal
Die JAV-Wahl findet am 6. November 2014 von 9 - 14 Uhr im Geb. 58, EG, Konferenzraum, statt.
Aufgrund § 60 des Betriebsverfassungsgesetzes ist im Betrieb der Daimler AG / EvoBus GmbH, Mercedes-Benz Werk Mannheim, eine aus 9 Mitgliedern (§62 Abs. 1 BetrVG) bestehende Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen.
Dabei muss das Geschlecht, das unter den in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten ArbeitnehmerInnen in der Minderheit ist, entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten sein, wenn diese aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§62 Abs. 3 BetrVG).
Zur Berufsausbildung sind 71 Frauen bei der Daimler AG / EvoBus GmbH im Werk Mann-heim beschäftigt. Danach muss mindestens 1 Frau in der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten sein.
Die Wahl findet aufgrund von Vorschlagslisten als gemeinsame Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt, sofern mehrere gültige Vorschlagslisten eingereicht werden. Wird nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen des Betriebes, die das 18. Lebensjahr am Wahltag, bei mehreren Wahltagen am letzten Wahltag, also am 6. November 2014 noch nicht vollendet haben (Jugendliche Arbeitnehmer) sowie alle zur Berufsausbildung Beschäftigten, die an diesem Tag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kandidatinnen und Kandidaten
Wählbar sind alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs, einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr am 6. November 2014 noch nicht vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer Mitglied des Betriebsrates ist oder wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht besitzt.
Wählen oder gewählt werden kann nur, wer in die Wählerliste eingetragen ist. Ausgenommen hiervon sind Wahlbewerber, die bereits das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 25. Lebensjahr, vollendet haben und nicht mehr in der Berufsausbildung sind.
Er/Sie darf nur 9 Bewerber ankreuzen.
Stimmzettel, auf denen jeweils mehr als 9 Bewerber angekreuzt sind, sind ungültig.
Letzte Änderung: 29.09.2014