Betriebsratswahlen 2014 in Mannheim
Allgemeine Informationen
Wahltag und Wahllokale
Die Betriebsratswahl findet am Mittwoch, 19.03.2014, von 05:00 bis 17:00 Uhr,
in folgenden Wahllokalen statt:
- Gebäude 3 - Kundencenter
- Gebäude 9 - Pausenraum
- Gebäude 31 - Cafeteria
- Gebäude 45 - Pausenraum
- Gebäude 58 - Konferenzsaal
- Gebäude 110 - ehemalige Verkaufsstelle
- Gebäude 150 - EG, Raum 105
Es werden keine zusätzlichen Wahlausweise benötigt.
Der Werksausweis genügt, daher ist er unbedingt zur Wahl mitzubringen.
Durch Einsatz der elektronischen Wählerliste kann jede/r MitarbeiterIn in dem für sie/ihn nächstgelegenen Wahllokal zur Wahl gehen.
Ferner besteht die Möglichkeit für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am Wahltag nicht anwesend sind, beim Wahlvorstand Briefwahlunterlagen anzufordern.
Auszählung
Die Stimmenauszählung ist öffentlich.
Sie wird am 19.03.2014 im Konferenzsaal, Gebäude 58, EG, ab 17:30 Uhr stattfinden.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben (§ 7 BetrVG).
Darunter zählen u. a. auch Azubis, Praktikanten/Diplomanden, Abordnungen aus anderen Werken sowie Beschäftigte mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis (z. B. Mutterschutz, Bundeswehr etc.).
Wahlberechtigt sind auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers, die zur Arbeitsleistung überlassen wurden (z.B. Leiharbeit-nehmer), sofern sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden (§ 7 Satz 2 BetrVG).
Kandidatinnen und Kandidaten
Wählbar sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und dem Betrieb mindestens 6 Monate angehören.
Letzte Änderung: 03.04.2014